Fristen bei bussgeldbescheiden

wie lange hat eine stadt zeit um mir einen bussgeldbescheid zukommen zu lassen den ich dann auch bezahlen muss .ich bekam einen bussgeldbescheid jetzt am 3.9.11 zugestellt .mein vergehen bestand darin das ich mein moped in einem naturschutzgebiet unwissentlich abstellte .das war aber schon im mai 2011.

Hallo,
die 3 Monatige Verjährungsfrist der StVO zählt bei die nicht, da es sich bei deinen Verstoß um einen gegen ein Landesgesetz und nicht um einen gegen die StVO.
Wenn du die Pragragen mitteilst, kann man nachschlagen, wie lange die Verjährungsfrist ist.
Ich meine aber es ist noch nicht verjährt.

Lioebe Kati,
bei einem Vergehen ist der vermutliche Täter/Beschuldigte erst einmal anzuhören( also wird schriftlich auf das Vergehen hingewiesen.)
M einer Kenntnis nach gilt die Frist für die Behörde 3 Monate, in der sie dem " Täter" das Vergehen mitteilen muss.
Sollte hier bereits die 3-Monatsfrist abgelaufen sein- also 3 Monate - vom Mai 2011 wären es Ende August 2011 nun 3 Monate.
Aufpassen, manchmal werden die Daten " zurückgestellt" mit dem Absendedatum.
Sollte das der Fall sein , dann nur antworten… berufe mich auf die gesetzlich abgelaufene Frist…
mfg…

Viel Erfolg.

Übrigens im Internet gibt es ein paar gute Seiten darüber; aber man muss jeden Fall genau für sich betrachten.

lg.

hallo jordon
erst einmal danke für deine auskunftsbereit schaft
die stadt duisburg beruft sich auf die §70,§71,§34
ich kann leider nicht selber nachschauen und würde mich freuen um deine nochmalige hilfe

lg kati
Hallo,
die 3 Monatige Verjährungsfrist der StVO zählt bei die nicht,
da es sich bei deinen Verstoß um einen gegen ein Landesgesetz
und nicht um einen gegen die StVO.
Wenn du die Pragragen mitteilst, kann man nachschlagen, wie
lange die Verjährungsfrist ist.
Ich meine aber es ist noch nicht verjährt.

hallo idefixer
erst einmal danke für deine auskunftsbereitschaft
du hast geschrieben das es ein paar gute seiten gibt wo man es genau nachlesen kann und kannst du mir die seiten eventuell zukommen lassen .
auch noch eine frage an dich .gehört das vergehen noch in die zuständigkeit der stvo
lg. kati

Hi kati,
im Bußgeldbescheid muss ja drinstehen, wonach …§§ usw. dann mal nachschauen. Und die entsprechenden Internetseiten gibt es zu Hauf. Stichworte eingeben und möglichst M>itteilungen jüngeren Datum
nachschauen. Hoffe, es hilft weiter. m fg

Hallo,
um nachzusehen teile mir bitte noch das Gesetz mit auf das sich die Stadt beruft.