Fristen bei Einspruch/Vollstreckung

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage:

Mahnbescheid wurde Schuldner am 27.06.2012 zugestellt.
Vollstreckungsbescheid wurde Schuldner am 18.07.2012 zugestellt.

Amtsgericht teilt mit, dass Schuldner am 03.08.2012 verspätet Widerspruch erhoben hat, der gem. § 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO als Einspruch behandelt wird.

Es sind doch beide Fristen abgelaufen, oder nicht?

Widerspruch gegen MB: abgelaufen, Vollstreckungsbescheid am 16.07.12 erlassen und am 18.07.12 dem Schuldner zugestellt.

Einspruchsfrist endete am 01.08.12 - oder etwa nicht?

Wie kann auf Aufforderung vom Amtsgericht, Klageanspruch zu begründen, reagiert werden? Mit Abweisung, weil Frist nicht eingehalten wurde?

Am 03.08.12 wurde bereits Vollstreckung aus Titel beantragt.

Vielen Dank, lichtblick

Der Einspruch gilt jetzt als verspäteter Einspruch. Die Klage muß ganz normal begründet werden. Die Vollstreckung läuft parallel dazu weiter.