Hallo,
erhält ein Arbeitnehmer seine Kündigung per Post wärend seines Urlaubs, läuft die Widerspruchsfrist von dem Zeitpunkt des Versands oder vom Zeitpunkt an dem der AN die Post frühestens lesen kann, z.B. nach der Urlaubsreise?
erhält ein Arbeitnehmer seine Kündigung per Post wärend seines
Urlaubs, läuft die Widerspruchsfrist von dem Zeitpunkt des
Versands oder vom Zeitpunkt an dem der AN die Post frühestens
lesen kann, z.B. nach der Urlaubsreise?
die frist des § 4 kschg gilt wie immer ab zugang der post. es ist also unterheblich, dass er im urlaub ist. allerdings ist der urlaub regelmäßig ein grund des § 5 kschg, http://dejure.org/gesetze/KSchG/5.html .