Hallo Zusammen,
nehmen wir an, der Mieter einer Garage zahlt den Mietpreis nicht. Im Mietvertrag stünde, dass bei einen unregelmäßige Zahlung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Gäbe es in solch einem Fall eine Frist, die man dem Mieter einräumen müsste, das Objekt zu räumen? Bzw. könnte der Vermieter die Räumlichkeiten betreten ohne dass er mit Konsequenzen seitens des Mieters rechnen müsste oder gar räumen lassen?
Nehmen wir an, der Vermieter hat den Mietvertrag schriflich gekündigt und gebeten das Objekt bis in einer Woche zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wäre nichts passiert (weder Rückmeldung noch Räumung).
Gehen wir davon aus, dass eine Kommunikation beider Parteien nicht möglich ist, da es seitens des Mieters nur Beleigungen „hageln“ würden. Was wäre in solch einem Fall ratsam, ohne große Kosten zu fabrizieren?
Vielen Dank vorab
hallo.
nehmen wir an, der Mieter einer Garage zahlt den Mietpreis
nicht. Im Mietvertrag stünde, dass bei einen unregelmäßige
Zahlung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
ob der vermieter tatsächlich zur fristlosen kündigung berechtigt ist hängt davon ab, wie unregelmäßig die mietzahlungen sind.
Gäbe es in solch einem Fall eine Frist, die man dem Mieter
einräumen müsste, das Objekt zu räumen?
nein. aber man sollte dem mieter trotz „fristlos“ eine angemessene zeit (z.b. drei tage?) lassen, den auszug zu organisieren.
Bzw. könnte der
Vermieter die Räumlichkeiten betreten ohne dass er mit
Konsequenzen seitens des Mieters rechnen müsste oder gar
räumen lassen?
nein. das gesetz schützt den mieter dagegen sehr gut.
Nehmen wir an, der Vermieter hat den Mietvertrag schriflich
gekündigt und gebeten das Objekt bis in einer Woche zu räumen.
Nach Ablauf dieser Frist wäre nichts passiert (weder
Rückmeldung noch Räumung).
dann wäre der nächste schritt eine räumungsklage. der mieter würde im erfolgsfall per gerichtsurteil zur räumung verurteilt.
wenn er trotzdem nicht reagiert, würde als nächstes der gerichtsvollzieher zwecks zwangsräumung aktiv werden.
gruß
michael