Folgende Frage ist momentan unklar: Ein Mieter in Hessen ist mit der Nebenkostenrechnung und der daraus resultierenden Nachforderung seines Vermieters nicht einverstanden, übergibt den Fall an einen Anwalt und der legt fristgereicht für seinen Mandanten Einspruch ein und setzt alle Nachforderung bis zur Klärung des Sachverhalts aus.
Zunächst gibt er sich mit erklärenden Nachinformationen des Vermieters zufrieden. Bis auf einen Posten wird die Nebenkostenabrechnung dann auch akzeptiert.
Dann fordert er Einsicht in alle Unterlagen zu einem noch ausstehenden Posten. Der Vermieter verweist ihn auf den Hausverwalter, der zwei Straßen vom Mietobjekt entfernt wohnt, da dort die Originalbelege vorliegen.
Nach acht Wochen haben sich aber dort weder der Mieter noch sein Anwalt eingefunden, um Einsicht zu nehmen. Auch erfolgte keine Zahlung der bereits unstrittigen Posten.
Die Frage ist nun: Gibt es Fristen, bis wann der Mieter die vorgelegten Belege prüfen muss? Kann ein Mieter sämtliche Nachforderungen aussetzen, obwohl fast alle Posten geklärt sind und nur ein kleiner Anteil noch strittig ist? Ist irgendwo vorgeschrieben, wie lange die gesamte Klärung der Nachforderung dauern kann/darf oder gibt es dafür ‚Empfehlungen‘?