Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Ein Grundstück wurde vorzeitig besitzeingewiesen. Auf dem Grundstück wird nun gebaut.
Ein Enteignungsverfahren wurde nicht eingeleitet und es wurde auch keine Entschädigung bezahlt.
Innerhalb welcher Frist nach der vorzeitigen Besitzeinweisung muss ein Enteignungsbeschluss erfolgen?
Weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank im Voraus.
Ansgar Hohmann