Gibt es Fristen wann ein Vermieter seine Ansprüche nach Rückgabe der Wohnung stellen muss ? Anders gefragt, wenn ein Vermieter sich bei der Wohnungsabnahme vertreten lässt und die Vertretung die Wohnung nur unter Vorbehalt abnimmt, kann der Vermieter dann nachträglich Forderungen stellen bzgl. Renovierung usw. ?
Danke im Voraus !
MfG UP