wenn es stimmt, dass es fristen für die zustellung von bußgeldbescheinen gib (3 monate), kann das wo nachgelesen werden?
Klarheit
Um Klarheit zu schaffen:
Wenn nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach 3 Monaten nichts beim Beschuldigten ankommt, kann dieser für diese OWi nicht mehr bestraft werden?
Ist dieser Satz richtig? Oder kommt es darauf an, ob schon Ermittlungen aufgenommen wurden?
Gruß
Paul
Ob irgendwo irgendwas tatsächlich ankommt ist wohl nicht von Bedeutung. Wichtig ist, daß der Täter als Beschuldigter angeschrieben wird, dies zumindest angeordnet wird, oder ggf. die Anschrift ermittelt wird.
Grüße!