Ähnlich wie viele andere möchte ich mich aus der Arbeitslosigkeit heraus Selbsständig machen. Mittlerweile erhalte ich auch nur noch 40 Tage lang ALG 1. vor zwei Wochen hatte ich mal wieder ein Beratungsgespräch in dem neben vielem bla bla und unnützem gerede auch der Existenzgründerzuschuss genannt wurde.
Direkt verbunden mit der Aussage dass ich leider für die Fristen zu spät dran wäre. Komisch, dass man im Februar beim Beratungsgespräch diese Förderung überhaupt nicht erwähnt hatte. Es wäre für mich kein Problem gewesen meine Gründung vorzuziehen und die 90 Tage Frist einzuhalten.
In meiner Zielvereinbarung vom Februar habe ich auch schriftlich, dass ich ein Existenzgründerseminar besuchen soll (d.h. es wurde im Februar definitiv über Selbstständigkeit gesprochen). Leider war dies aufgrund von Krankheit im Februar meinerseits und dem unregelmäßigen veranstalten solcher Schulungen seitend der Arbeitsagentur erst letzte Woche möglich.
Die Dame, welche das Seminar abhielt (selbstständig, d.h. keine AA-Mitarbeiterin) war entsetzt über die BEratungsqualität (Überraschung :rolleyes: ) und erzählte mir von einem ähnlich gelagerten Fall. Bei diesem sei es durch Rückdatierung der Existenzgründung möglich gewesen trotz ablauf der Frist noch den Existenzgründerzuschuss zu erhalten. Als Tip gab sie mir auf den Weg, ich solle mit meiner „Personal Managerin“ vom Arbeitsamt eine Lösung ausdiskutieren.
Um meinen Standpunkt schon von vorneherein zu stärken frage ich euch nach euren Erfahrungen:
Ist jemandem etwas ähnliches widerfahren und wie habt ihr das Problem gelöst?
Hat man einen Rechtsanspruch bei mangelhafter Beratung seitens des Arbeitsamtes? (Sprich, muss die Agentur für schlechte Beratung haften? )
oder ganz allgemein: Wie erreiche ich am ehesten eine zufriedenstellende Lösung??
Direkt verbunden mit der Aussage dass ich leider für die
Fristen zu spät dran wäre. Komisch, dass man im Februar beim
Beratungsgespräch diese Förderung überhaupt nicht erwähnt
hatte. Es wäre für mich kein Problem gewesen meine Gründung
vorzuziehen und die 90 Tage Frist einzuhalten.
In meiner Zielvereinbarung vom Februar habe ich auch
schriftlich, dass ich ein Existenzgründerseminar besuchen soll
(d.h. es wurde im Februar definitiv über Selbstständigkeit
gesprochen). Leider war dies aufgrund von Krankheit im Februar
meinerseits und dem unregelmäßigen veranstalten solcher
Schulungen seitend der Arbeitsagentur erst letzte Woche
möglich.
Die Dame, welche das Seminar abhielt (selbstständig, d.h.
keine AA-Mitarbeiterin) war entsetzt über die
BEratungsqualität (Überraschung :rolleyes: ) und erzählte mir
von einem ähnlich gelagerten Fall. Bei diesem sei es durch
Rückdatierung der Existenzgründung möglich gewesen trotz
ablauf der Frist noch den Existenzgründerzuschuss zu erhalten.
Bevor ich sowas glaube, muss ich das schon schriftlich aufm Tisch haben. Das galube ich nicht, das Behörden rückdatieren, dann müsste ja alles rückdatiert werden, Gewerbeanmeldung, Fa und und . Das dürfte wohl aus dem Märchenreich sein
Meine Meinung: Durch inkompetenten SB biste um deine Förderung gebracht worden, Regressansprüche kannste nur mit einer Klage geltend machen und ob die erfolgreich ist weiss nur der liebe Gott(wohl eher nicht, weil Beweislage schwierig sein wird)
Als Tip gab sie mir auf den Weg, ich solle mit meiner
„Personal Managerin“ vom Arbeitsamt eine Lösung
ausdiskutieren.
Um meinen Standpunkt schon von vorneherein zu stärken frage
ich euch nach euren Erfahrungen:
Ist jemandem etwas ähnliches widerfahren und wie habt ihr das
Problem gelöst?
Hat man einen Rechtsanspruch bei mangelhafter Beratung seitens
des Arbeitsamtes? (Sprich, muss die Agentur für schlechte
Beratung haften? )
Dann hätten die ja 100.000 Verfahren am Hals…ne vergiss es
oder ganz allgemein: Wie erreiche ich am ehesten eine
zufriedenstellende Lösung??
vergiss es einfach, wenn du ausreichend Zeit, Geld und Nerven hast, kannst du dich natürlich mit der AA anlegen. Deine Förderung wird es dir allerdings nicht zurückbringen
Ich glaube, ich würde es evtl. versuchen, auf jeden Fall noch in den Paragraphen rumsuchen. Allerdings wirst du dich dann eine Weile mit dem Sozialgerichtsbuch beschäftigen müssen, und deine Firma ein bisschen hintanstellen.