Hallo liebe Leser/innen.
Heute erzählt mir jemand, dass sich die Fristen für die Abgabe des Einkommensteuerjahresausgleich geändert haben soll??!!
Bsp.: Jahresausgleich für 2000 wird im Jahr 2001 gemacht und muß bis zum 31.05.2001 beim FA sein.
Ich weiß, dass die Frist eigentlich erst der 31.05.2002 wäre.
Grübel…hat man mir was falsches erzählt oder habe ich etwas verpaßt?
Vielen Dank im voraus.
Gruß …Melanie…
Hi Mel,
an den Fristen hat sich seit „Ewigkeiten“ nix geändert.
Einen „Einkommensteuerjahresausgleich“ gibt es nicht.
Ich denke, Du meinst die Antragsveranlagung.
Bei der antragsveranlagung endet die Frist mit Ablauf des 2. Jahres nach dem Veranlagungszeitraum; also für 2000 am 31.12.2002.
Für die Pflichtveranlagung sind die Erklärungen bis 31.05.2001 abzugeben - bei Anfertigung durch StB o.ä. bis 30.09.2001. Diese Fristen sind (durch StB o.ä. oder mit Begründung) vereinfacht verlängerbar bis 28.02.2002. (Darüber hinaus nur mit triftiger Begründung)
Bei der Pflichtveranlagung verschieben sich die Termine nach hinten, wenn Einkünfte aus Land- und forstwirtschaft enthalten sind. Hier wäre der 31.05.2002 der letzte Termin im einfachen Verlängerungsverfahren.
MfG
Undine
Hallo Undine.
an den Fristen hat sich seit „Ewigkeiten“ nix geändert.
Dachte ich’s mir doch.
Einen „Einkommensteuerjahresausgleich“ gibt es nicht.
Ich denke, Du meinst die Antragsveranlagung.
Bei Privatpersonen „Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit“ heißt es nicht „Einkommensteuerjahresausgleich“?
Steht doch aber auch so auf dem Formular für’s FA?
Gruß …Melanie…
Hallo Melanie,
Bei Privatpersonen „Einkünfte aus nichtselbständiger
Tätigkeit“ heißt es nicht „Einkommensteuerjahresausgleich“?
Steht doch aber auch so auf dem Formular für’s FA?
Also nun habe ich mal geschaut, weil ich nicht weiß, wie die 2000-er offiziell aussehen, da ich bisher nur komprimierte ESt-E für 2000 gemacht habe.
Aber die Formulare für 1999 und 2000, haben im Mantelbogen 3 Felder zum ankreuzen:
- Einkommensteuererklärung
- Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage
- Antrag auf Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrages
Bei Anlage N is nix zum auswählen und bei den anderen Anlagen, wird zwischen Einkommensteuererklärung und Feststellungserklärung unterschieden.
Das Feld zum „Lohnsteuerjahresausgleich“ (wie das ding bis einschließlich 1991 hieß) habe ich seit 1992 nicht mehr gesehen.
Vordrucke kannst Du Dir hier ansehen:
http://www.fin-rlp.de/80Service/8010Index.htm
MfG
Undine