Herr A. erlitt Ende September 2013 einen Schlaganfall und hat seither die Pflegestufe 1 und bezieht somit Pflegegeld 1.
Am 4. Januar 2014 folgt der 2. Schlaganfall, der sehr schwere Folgen hat. Bettlägerig und absolut bewegungsunfähig. Vollständige Lähmung. Keine Sprache. Künstliche Ernährung. Beatmung nur durch Luftröhrenschnitt. Seit mehreren Wochen Intensivstation und folgend noch andauernd stationär in Reha ohne nennenswerte Besserung. Zu 100% pflegebedürftig in der Klinik.
Obwohl die Pflegestufe 3 seit dem 4. Januar sofort beantragt worden ist, weigert sich der MDK einen Begutachtungstermin zeitnah zu nennen. Welche Taktik verfolgt der MDK bzw. welche Fristen muss der Gutachter nach Antragstellung einhalten.Soll evtl. der anhaltend sehr schlechte Gesundheitszustand nicht mit in die Bewertung einfließen? Steht Herrn A. nicht die Pflegestufe 3 jetzt zu, auch wenn sich der Zustand vieleicht später in einem Jahr verändert.
Sollte man beim MDK Druck machen, was die Begutachtung betrifft?
ich gehe davon aus, dass Herr A nach Entlassung aus der Reha unmittelbar in ein Pflegeheim verlegt wird. Ist Ihnen klar, dass die Pflegestufe 3 auch die grösste Zuzahlung seitens des Patienten beinhaltet? Das höhere Pflegegeld wiegt die Erhöhung der Pflegekosten nicht auf. Soweit keine besondere Komplikation vorliegt, könnte man empfehlen, die Füsse ruhig zu halten.
Besten Dank für die Info. Im beschriebenen Fall wurden die Fristen für die Begutachtung, und erst recht für die Zustellung eines Bescheids deutlich überschritten. Werden den MDK darauf hinweisen und versuchen, die Begutachtung in der Rehaklinik zu erwirken. Bisher hat sich jedenfalls nichts getan.
alors ich kann nur von meinem Opi berichten, er wurde von diesem MDK nicht in der REHA Klinik untersucht, nach Auskunft eines Mitarbeiters des MDK am Telefon dürfen keine Untersuchungen in Krankenhäusern oder REHA Kliniken gemacht werden - sondern diese werden nur im „häuslichen Umfeld“ gemacht. Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Hallo
ich möchte vermeiden, dass Sie sich in den eigenen Finger schneiden, deshalb nochmals meine Einlassung.
Während des Krankenhausaufenthaltes wird ohnehin kein Pflegegeld gezahlt. Deshalb nutzt eine Einstufung in eine höhere Pflegeklasse rein gar nichts.
Nach Verlegung in eine stationäre Pflegeeinrichtung wird diese Einrichtung sich sofort darum bemühen, die höchste Pflegestufe zu erhalten. Dies deshalb, weil damit die Pflegekosten massiv steigen.
Davon haben aber Sie nichts, weil das höhere Pflegegeld durch die erhöhten Pflegekosten mehr als aufgefressen wird. Also, je höher die Pflegestufe bei Heimunterbringung, umso höher der verbleibende Eigenanteil, der durch Angehörige oder Sozialamt aufzubringen ist.
Bei häuslicher Unterbringung ist natürlich eine höhere Pflegestufe finanziell zunächst besser - abhängig vom individuellen Pflegebedarf - , aber nach Ihrer Schilderung wird wohl eine häusliche Unterbringung kaum mehr möglich sein. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass automatisierte Lebenserhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht unbedingt zu höherem Pflegeaufwand bei der Ernährung, der Körperpflege und der Mobilität führen.
Als Terminbevollmächtigter einer Pflegekasse bei Verhandlungen vor dem Sozialgerichten
musste ich sehr oft feststellen, dass die Kläger weitgehend fehlinformiert sind.