Fristen für Elternzeit-Antrag

Hallo,
wenn ein Paar ein Kind erwartet und die Mutter die ersten 2 Jahre zu Hause bleiben möchte, muß sie dies 7 Wochen vor Beginn, d.h. 1 Woche nach der Geburt tun.
Wie sieht es aus mit dem Antrag des Vaters?

Angenommen, er möchte nur 5 Monate Elternzeit nehmen, diese sollen auf 2 x 3 Monate aufgeteilt werden. Den ersten Abschnitt möchte er in den Monaten 12-14 nach der Geburt nehmen, den zweiten Abschnitt in den Monaten 23-24.
Soll der Antrag dann erst 7 Wochen vor dem ersten Abschnitt gestellt werden oder muß er zwingend gleichzeitig mit dem der Mutter abgegeben werden?

Falls diese Aufteilung auf zwei Abschnitte nicht möglich ist, wann müßte dann der Antrag abgegeben werden?

Vielen Dank für Hilfe!
Karin

Hallo

BEEG:

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll… Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; …

Also: 7 Wochen vor Beginn des ersten Vater-Abschnittes unter Benennung beider Zeiträume.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,
vielen Dank!
Das „gleichzeitig“ bezieht sich also auf beide Abschnitte der Elternzeit ( ich dachte, auf beide Elternteile, also Mutter und Vater).
Schöne Grüße,
Karin