Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation: Erbmasse sind drei Wiesengrundstücke, ein bebautes Grundstück mit zwei Wohnungen und drei gleichberechtigte Erben - also ohne Testament
Ein Erbe wohnt in einer dieser Wohnungen und will das Haus auch übernehmen, die beiden anderen Erben bekommen eine in einvernehmen vereinbarte Geldsumme.
Hierzu die Frage: gibt es Vorgaben, bis wann der Hausübernehmer diese Geldleistungen tätigen muss, denn er will das Haus sofort umschreiben lassen aber erst in vielen Jahren, er spricht von 10 - 15 Jahren die Geschwister auszahlen.
Für deine Rückantworten bin ich sehr dankbar
Mit freundlichem Gruß
Mayer Werner
Hallo Werner,
ihr seid eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen, nicht ganz einfach, die Auszuzahlenden haben nur die „Geldsicherheit“ solange sie noch Erbe bleiben. Bei der Umschreibung (selbstv. nur Notar) des Hauses auf die eine Person müssten die beiden Anderen offiziell ihr Erbe an dich abtreten gegen Bezahlung von € xy wobei gleichzeitig ein separater Vertrag zustande kommt, der besagt wie, wo und wann das Geld für die beiden Anderen
fällig werden soll. Nur wäre das Sittenwidrig eine Auszahlung so weit hinauszuschieben. Einer kann auch das Haus kaufen und gleichzeitig muss er aber im Grundbuch für die beiden Anderen eine Grundschuld eintragen lassen, die solange besteht bis das Geld ausbezahlt wird.
M.f.G
peter
Gesetzliche Zahlungsfristen gibt es hierzu nicht. Ist Verhandlungssache. –
Das Ansinnen des Miterben ist übrigens äusserst einseitig -also zu seinen Gunsten. Er kann nicht die sofortige Eigentumsumschreibung erwarten, wenn er erst viele Jahre später die Gegenleistung erbringen möchte. Es sei denn, er erbringt eine Sicherheit (Hypotheken- bzw. Grundschuldeintragung an erster Rangstelle) und Verzinsung für die Zahlungsverpflichtung. Die Verzinsung könnte unterbleiben, wenn die Gemeinschaft weiterhin die Mieten erhält.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.