Fristen für Führerscheinprüfung

Hallo Rechtskundige,

da sei ein junger Mensch, der dabei ist, seinen Führerschein zu machen. Die theoretische Prüfung habe er schon bestanden und ihm wurde gesagt, daß die praktische Prüfung nun binnen eines Jahres zu absolvieren sei.
Nun habe dieser Mensch durch Probleme mit dem Knie keine Möglichkeit Fahrstunden zu nehmen und kann mithin mit großer Wahrscheinlichkeit keine Fahrprüfung zu absolvieren.
Kann die Person mit Einreichung von Attesten die Frist verlängern, oder muss sie ggf. die theoretische Prüfung später erneut absolvieren.
Die Behandlung erfolgt bei einem niedergelassenen Arzt und es gab/gibt mehrere Krankenhausaufenthalte und Operationen.

Gandalf

Hallo!
Über Ausnahmen entscheidet das Straßenverkehrsamt.Einfach mal fragen/Antrag stellen.

Grüße

Hallo,

FEV
§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

Für mich lässt der Text keine Ausnahme zu. Er muss also die Prüfung in dem Fall neu machen.

Gruß

Nostra

Hallo,
die ganzen Gutachten und Sondergenehmigungen (sofern möglich) wird es ja auch nicht kostenlos geben. So teuer ist die theoretische Prüfung imo auch wieder nicht, als daß es sich lohnen würde da noch groß was (insbesondere Zeit) zu investieren. Und, wer den Stoff nach einem Jahr schon vergessen hat, …

Cu Rene

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__74.html

Grüße