Liebe www-KollegInnen,
gibt es, wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie regulär erbt, jedoch ohnehin zeitnah veräußern möchte, eine Frist, innerhalb derer zwingend die Immobilie auf die neuen Eigentümer / Erben umgeschrieben werden muss, oder kann man das in einem Aufwasch mit der anstehenden Umtragung nach einem Verkauf an Dritte erledigen?
Danke & liebe Grüße,
Pengoblin
Liebe www-KollegInnen,
gibt es, wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie regulär
erbt, jedoch ohnehin zeitnah veräußern möchte, eine Frist,
innerhalb derer zwingend die Immobilie auf die neuen
Eigentümer / Erben umgeschrieben werden muss, oder kann man
das in einem Aufwasch mit der anstehenden Umtragung nach einem
Verkauf an Dritte erledigen?
Hi, die Frist für Erben beträgt 2 Jahre und ist in diesem Zeitraum kostenlos. Warum sollten die Erben also warten mit der Umschreibung, denn die wird für den neuen, nichterbenden Käufer auf jeden Fall kostenpflichtig.
MfG ramses90
Danke & liebe Grüße,
Pengoblin
nicht ganz so
Hi, die Frist für Erben beträgt 2 Jahre und ist in diesem
Zeitraum kostenlos.
Hallo,
nicht ganz. Es gibt keine Frist für die Erben. Die 2 Jahresfrist bezieht sich lediglich auf die Gebührenfreiheit, § 60 IV KostO.
Unter der Prämisse, dass das Grundbuch als Register richtig sein sollte, wäre eine baldige Berichtigung durch die Erben dennoch wünschenswert.
Hinzuweisen wäre da noch auf den Papiertieger, den § 82 GBO, welcher das Grundbuchamt berechtigt die Grundbuchberichtigung sogar mit Zwanggeldfestsetzung voranzutreiben. Diese Vorschrift findet jedoch in der Praxis so gut wie keine Anwendung.
ml.
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Herzlichen Dank Euch beiden für die konkrete, hilfreiche Antwort!
So ist das toll hier.
Mit besten Grüßen
Pengoblin