Steige durch den Fristen-Dschungel nicht so ganz durch; vielleicht könnt Ihr mir das sagen: welche Frist ist nach Auktionsende angemessen bzw. Pflicht, bevor man ein Angebot an nen Unterlegenen macht?
In meinem Fall: ich war unterlegener Bieter (Auktionsende: 14.8.04). Verkäufer hat mir den Artikel erneut angeboten (14.9.2004), weil sich der Auktionsgewinner nicht gemeldet hat. Ich hab das Angebot angenommen und wollte eben den Abholtermin vereinbaren.
Nun hat sich der ursprüngliche Käufer doch noch gemeldet und will den Artikel abholen. Jedoch hat er sich schon wieder seit letztem Freitag nicht gemeldet.
MUSS der Artikel an den „Erst-Gewinner“ herausgegeben werden oder kann der Verkäufer sagen: Chance gehabt - nu zu spät?
Ich würd in den sauren Apfel beißen und verzichten (ist ja zunächst mal deren Sache, wenn auch für mich dumm gelaufen); würd mich aber interessieren.
Klingt absurd, aber ist so; Kaufverträge kann man über einen Gegenstand beliebig viele abschließen, und hier sind zwei gültige Kaufverträge entstanden.
Natürlich kann er nicht beide Male erfüllen. Das kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, aber an wen er nun erfüllt, also die Sache leistet, ist seine Entscheidung.
Hi
das er am Folgetag DIR den Artikel anbot ist SEIN Fehler.
Ich gebe dem Käufer 3 Tage sich zu melden. wenn er aus irgendwelchen Gründen ne Zahlung verzögert soll er es sagen. wenn sich nach 3 Tagen keine Kontaktaufnahme ergeben hat, biete ich die Ware dem folgenden Bieter an oder stelle neu ein.
Aber da er dir das Angebot gemacht hat ist er eigentlich euch beiden gegenüber in der Pflicht…
HH
Ebay hat doch soweit ich weiß in seinen AGB´s Fristen reingesetzt in derer sich die Parteiein zu melden haben. In diesem Sinne dürfte der erste Vertrag nichtig sein und du Anspruch auf die Ware haben…
Wenn er dem ersten ordentlich, wie man es macht, eine Frist setzt und er die verstreichen lässt, muss der VK gar nichts.
Im Gegenteil… der K ist dann sogar in Verzug und der VK könnte ihm sogar noch was draufpacken à la Verzugszinsen
und s steht auch nirgends was von keiner ¬¬
sorry, wenn ich von normalen weg ausgehe und nicht von nem schlampigen ‚einfach vergessen wird sich von selbst lösen‘