Hallo Liebe Wissenden,
ich würde ganz gerne mal eure Meinung zu folgendem hypothetischen Fall hören:
Mal angenommen jemand hat vor ner ganzen Weile für ein Unternehmen gearbeitet welches Fachpersonal an andere Firmen verleiht.
Nun scheidet dieser Jemand durch eine nicht akzeptierte Änderungskündigung aus diesem Unternehmen aus.
Wie es der Zufall so will meldet dieser Jemand nach einem Tag Arbeitslosigkeit ein Gewerbe an und gewinnt „zufällig“ das Unternehmen wo er als letztes eingesetzt war als Kunden und bekommt einen Werksvertrag über 12 Monate.
Sein ehemaliger AG ist natürlich sauer und will von unserem Jemand, weil ihm dieser Auftrag nicht erteilt wurde, den Gewinnverlust von diesen 12 Monaten erstattet haben, weil er der Meinung ist dieser Jemand hätte den Kunden abgeworben. Außerdem Verlangt der ehemalige AG auch noch eine Vertragsstrafe aus einer Geheimhaltungserklärung weil dieser Jemand angeblich noch zu AN Zeiten schlecht über seinen ehemaligen AG geredet hätte und angeblich dem Kunden gegenüber verlauten lies das sich die Firma in finanziellen Nöten befinde.
Tatsächlich hat dieser Jemand nur auf die Frage des Kunden hin, ob bei ihm auch Unregelmäßigkeiten in der Gehaltszahlung auftreten, mit Ja geantwortet.
Nachdem unser Jemand von der Anwältin seines ehemaligen AG Post bekommen hatte in dem diese recht sportliche Forderungen stellte, ging er seinerseits zu einem Anwalt der ihm als der Top Mann in Sachen Arbeitsrecht empfohlen wurde.
Diese Anwalt meinte, es würde eine interessante Herausforderung darstellen aber das bekomme er schon hin. Als erstes versucht er erst mal auf Zeit zu spielen.
Der Anwalt meinte das der ehemalige AG nur drei Monate nach Kenntnisname des vermeintlichen Abwerbens Zeit hätte Klage einzureichen. Danach wäre die Frist um.
Nachdem unser Jemand nun diese 3 Monate bangend abgewartet hatte fühlte sich natürlich erleichtert.
Nun plötzlich, nach knapp über 6 Monaten, bekommt er eine Ladung vors Arbeitsgericht wo es genau um diesen Fall geht.
Hmm, wenn die Frist abgelaufen wäre, hätte es doch gar nicht mehr zu einer Verhandlung kommen dürfen, oder?
Wie schätzt ihr diese Situation ein und vor allen die Aussage des Anwalts bezüglich der 3 Monats frist ? Irgendwie wackelt gerade das Vertrauen von diesem Jemand in seinen Anwalt.
Für Tipps und Ratschläge wäre euch jemand Hypothetischerweise sehr Dankbar.
Der Ronny
Hallo Bitter Moon,
Ausscheiden aus dem ehemaligen Unternehmen per 30.04.04
- wann wurden die Ansprüche des Arbeitgebers
aussergerichtlich geltend gemacht
25.05.2004
- wann wurde die Klage eingereicht
11.10.2004
- wie lauten die Ausschlussfristen in dem Arbeitsvertrag
Die Parteien verpflichten sich sämtliche ihne zugänglichen Informationen… …vertraulich zu behandeln und unbefristet geheimzuhalten.
Im Rahmen dieser Geheimhaltungserklärung verpflichten sich die Parteien insbesondere:
…
wärend der Studien- und Verhandlungsphase, mindestes jedoch für die Dauer eines Jahres, weder direkt noch indirekt mit den Angestellten der anderen Partei Kontakt aufzunehmen, ohne hirfür das vorherige schriftliche Einverständniss erhalten zu haben.
Eine Karenzentschädigung wurde in diesem und anderen Dokumenten nicht zugesagt. Daher ist diese Klausel, soweit ich weis, unwirksamm.
Gruss
Ronny
Hallo Ronny,
mit Ausschlussfristen meinte ich einen Passus in dem Arbeitsvertrag, der regelt, bis wann die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
- wie lauten die Ausschlussfristen in dem Arbeitsvertrag
Die Parteien verpflichten sich sämtliche ihne zugänglichen
Informationen… …vertraulich zu behandeln und unbefristet
geheimzuhalten.
Im Rahmen dieser Geheimhaltungserklärung verpflichten sich die
Parteien insbesondere:
…
wärend der Studien- und Verhandlungsphase, mindestes jedoch
für die Dauer eines Jahres, weder direkt noch indirekt mit den
Angestellten der anderen Partei Kontakt aufzunehmen, ohne
hirfür das vorherige schriftliche Einverständniss erhalten zu
haben.
Eine Karenzentschädigung wurde in diesem und anderen
Dokumenten nicht zugesagt. Daher ist diese Klausel, soweit ich
weis, unwirksamm.
Gruss
Ronny
Hey Bitter Moon
mit Ausschlussfristen meinte ich einen Passus in dem
Arbeitsvertrag, der regelt, bis wann die Ansprüche geltend
gemacht werden müssen.
gibts nicht!
Es gibt lediglich diese seperate „Geheimhaltungserklärung“ aus der ich zietiert habe.
Im eigendlichen Arbeitsvertrag sind nur die Kündigungsfristen geregelt. Ansonsten sind dort keine Fristen genannt. Ich hab gerade nochmal nachgeschaut
Hallo Ronny,
dann verstehe ich nicht ganz, wie der Anwalt auf eine dreimonatige Frist kommt. Gibt es vielleicht einen Tarifvertrag, der für dich gilt und ist dort eine solche Ausschlussfrist genannt?
gibts nicht!
Es gibt lediglich diese seperate „Geheimhaltungserklärung“ aus
der ich zietiert habe.
Im eigendlichen Arbeitsvertrag sind nur die Kündigungsfristen
geregelt. Ansonsten sind dort keine Fristen genannt. Ich hab
gerade nochmal nachgeschaut
Hey Bitter Moon
dann verstehe ich nicht ganz, wie der Anwalt auf eine
dreimonatige Frist kommt. Gibt es vielleicht einen
Tarifvertrag, der für dich gilt und ist dort eine solche
Ausschlussfrist genannt?
Hmm, ich ja ehrlich gesagt auch nicht, aber er meinte bei unserem ersten Gespräch das wäre so aber die meisten Anwälte wissen das nicht.
Nun gut, mag ja vieleicht möglich sein aber das Arbeitsgericht müsste das ja wissen und hätte dann die Klage gleich von vornherein ablehnen müssen, denk ich mir.
Das ist ja das wo ich anfange zu Zweifeln.
Wie sind denn in solch einem Fall, wenn nix im AV steht, die gesetztlichen fristen?
Hallo Ronny,
du solltest nachprüfen, welchem Tarifvertrag deine Zeitarbeitsfirma unterliegt. Dort sind auch die Ausschlussfristen genannt. Meistens gilt eine „doppelte“ Ausschlussfrist, also eine Frist, bis zu der du oder der Arbeitgeber aussergerichtlich den Anspruch geltend machen musst und danach läuft meist nochmals eine Frist bis zu der dieser Anspruch dann gerichtlich geltend gemacht werden muss.
Die vollständigen Tarifvertragswerke sind über die Webseiten der beteiligten Verbände abrufbar.
www.inz-ev.de
www.bza.de
www.ig-zeitarbeit.de
www.mv-zeitarbeit.de
www.bvddeutschland.de
Hmm, ich ja ehrlich gesagt auch nicht, aber er meinte bei
unserem ersten Gespräch das wäre so aber die meisten Anwälte
wissen das nicht.
Nun gut, mag ja vieleicht möglich sein aber das Arbeitsgericht
müsste das ja wissen und hätte dann die Klage gleich von
vornherein ablehnen müssen, denk ich mir.
Das ist ja das wo ich anfange zu Zweifeln.
Wie sind denn in solch einem Fall, wenn nix im AV steht, die
gesetztlichen fristen?
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Hallo Bitter Moon,
soweit ich weis unterliegt die Firma gar keinem Tarifvertrag. Wir waren nur 6 Angestellte. Da gilt meines wissens nach ein solcher Tarifvertrag nicht. Oder?
Ronny