Guten Tag,
ich habe folgendeprobleme bzw. brauche hilfe oder ideen.Ich wurde nach 14 jährige beschäftigung Ordentlich gekündigt worden. Ich habe die Kündigung bekommen, und Unterschrieben mit vermerk, " ich habe die Kündigung erhalten 24.04.2009 dann unterschrift. Beim Güterverhandlung sagte Arbeitgeber das er die Kündigung am 23.04.2009 ausgescprochen hat und damit das ich denn frist versumt habe mit Zeuge. Wenn es so wäre dann habe ich denn Klagefrist von 3 Wochen versäumt. Also bin ich genau den letzte Tag zum Gericht gegangen und geklagt. Ich habe erste Gerichtsproseß verloren. Kann das sowas überhaupt möglich sein? Wenn er mir Kündigung ein Tag früher gegeben hat warum hat er keine vermerkt geschriben, warum habe ich am 24.04. mit eigenem Hände datum geschrieben und Unterschrieben.Warum hat er da nicht reagiert und gesagt dass ich den Kündigung am 23.04. erhalten habe???
Danke für die Anfrage
Ich war zwar lange Landesarbeitrichter.
Aber das ist Jahrzehnte her. Deswegen kann ich den Fall nicht übernehmen.
Hallo,
Danke dass Sie mir zurück geschrieben haben. Ich möchte nur Ihre meinung wissen, ob sowas überhaupt möglich sein???
Also so eine Urteil im zukunft kann jeder Arbeitgeber ausnutzen, oder irre ich mich?? Im praxis hat Arbeitnehmer keine Zeuge aber Arbeitgeber hat immer Zeuge und zwar, entwieder eine Schleime oder seine Rechte Arm. Ich habe auf dem Kündigung selber geschrieben " Ich habe den Kündigung erhalten 24.04.2009 und dann Unterschrieben, Schwarz auf Weiss… Danke
MfG
Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ich kenne mich nur mit Klagen vor dem Sozialgericht (z. B. gegen einen REtenbescheid) aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer
Ich kann leider nicht helfen