Fristen für Klage?

Hallo Gemeinde,
Mich würde mal interessieren wie lange man mit einer evt Klage rechnen muss.

Beispiel:
Partei A erhebt Ansprüche die von B abgewiesen werden.
A bleibt auf seinem Standpunkt und stellt die gleichen Forderung mit Fristsetzung, B weist auch die zurück.
Die Frist ist abgelaufen und schweigen im Walde.

Das ganze ging über Anwälte also keine Private Schreiberei.

Wie lange muss man eigentlich warten das man von einer evt. Klage rechnen.
ich meine, die Positionen sind geklärt B geht nicht auf die Forderung ein, wenn jetzt A nicht mehr weiter gehen will bekommt man dann eine Benachrichtigung?

Gruß
Schnorz

Hallo Schnorz,

es gibt keinen „Zeitablauf“, nach der die Gegenseite keine Klage mehr einreichen kann. Eine Klage kann immer eingereicht werden.

Ob der Anspruch bis dahin möglicherweise verjährt ist, ist ein anderes Problem.

Gruss
BM

Danke Bitter Moon,

Gruß
Schnorz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]