Fristen für nachforderungen

Hallo
mich würde mal interssieren ob es Fristen gibt für Vermieter für Nachforderungen ,wie z.B. bei nebenkostenabrechnungen oder auch für nachberechnung der grundstückssteuer.
ich mein wir schreiben das jahr 2010 und da kann man doch keine Steuern von 2007 oder 2008 verlangen?!
danke für antworten
bye Rob

Hallo Rob,

in der Regel muß der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellen, in der dann solche Positionen wie die Grundsteuer (wenn vereinbart) auftauchen. An diese Betriebskostenabrechnung werden gewisse Forderungen gestellt, unter anderem auch bis wann diese spätestens dem Mieter vorliegen muß.

Gesetzlich geregelt ist, dass die Betriebskostenabrechnung spätestens nach 12 Monaten ab Abrechnungszeitraumende (Regelfall, Ausnahme, der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht verschuldet) dem Mieter zugegangen sein muß, damit er daraus Forderungen geltend machen kann.

Das würde bedeuten, eine Betriebskostenabrechnung für Kalenderjahr 2008 (nur als Beispiel, es muß nicht immer das Kalenderjahr sein) müßte dem Mieter bis 31.12.2009 zugegangen sein.

Gruß

Joschi

Nicht unbedingt. Wenn dem Vermieter die entsprechende Steuerabrechnung erst später zugeht, kann er diese auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist geltend machen – siehe § 556 III Satz 3: Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

hab ich doch geschrieben, zweiter Absatz in Klammer…

Danke für die schnellen antworten