ich habe meinem mieter fristgerecht zum 30.04.10 wegen eigenbedarf gekündigt.
der mieter hat widerspruch wegen sozialer härte eingelegt am 10.02.10.
ab wann kann ich die räumungsklage einreichen?sofort oder erst nach dem 30.04.10
Sofort zum Anwalt gehen, das kann unter Umständen ein ganzes Jahr dauern!!!
Leider bin ich der falsche „Experte“.Stelle deine Frage doch mal auf dem Rechtsbrett.Ich bin zwar auch Hausbesitzer und wollte Eigenbedarf anmelden,aber es gab verdammt viel Ärger (auch soziale Härte)und leider haben wir als Vermieter ja fast keine Rechte mehr.Es tut mir leid, dass ich dir nicht mehr helfen kann.
Gruß Lulu_Maria
Keine Ahnung.Dabei kann ich Dir nicht Helfen.
Hallo,
ich würde ne Räumungsklage wenn es ne Rechtsschutzversicherung gibt sofort und zwar über den Anwalt einlegen.
Wenn man einen Räumungstitel vorweisen kann als Vermieter, der eine Vollstreckungsklausel enthält, und auf dem vermerkt ist, dass der Titel also das Urteil dem zur Räumung verpflichteten Mieter zugestellt worden ist, können die staatlichen Organe wie z.B. Polizei, Gerichtvollzieher usw. tätig werden.
Ich hoffe damit geholfen zu haben und wünsch noch frohe Ostern
Freundliche Grüße Christina
Liebe Oliwa,
leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen, tut mir leid.
Beste Grüße
Karin
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Sorry, doch ich weiß nicht, wie ich zu diesem Expertenstatus komme: Ich kann leider nicht helfen!
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Hallo, nach dem 30.04.
MfG
Gastimmo
Hallo,
leider kenne ich mich mit Fristen nicht so genau aus. Aber ich denke, dass man die Klage sofort einreichen kann, da der Mieter schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Widerspruch eingelegt hat.
In der letzten Zeit hat es einige Gesetzesänderungen zugunsten der Vermieter gegeben, daher rate ich, beim Eigentümerverband nachzufragen (eine Mitgliedschaft hier ist immer von Vorteil)!!! Bisher war es so, dass ein Mieter, der seine soziale Härte nachweisen konnte, immer die „besseren Karten“ als der Vermieter hatte. Der Vermieter muss den Eigenbedarf nachweisen!
Alles Gute
U.