jemand hat seinem mieter fristgerecht zum 30.04.10 wegen eigenbedarf gekündigt.
der mieter hat widerspruch wegen sozialer härte eingelegt am 10.02.10.
ab wann kann der vermieter die räumungsklage einreichen?sofort oder erst nach dem 30.04.10
Der Vermieter kann bereits jetzt Klage auf Feststellung erheben, dass das Mietverhältnis durch die Eigenbedarfskündigung beendet wird.
Streitig in Literatur und Rechtsprechung ist nur, ob die Klage auf Feststellung bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist zulässig ist.