Hallo an alle!
Angenommen es besteht ein Streit zwischen einem ehemaligem Mieter und ehemaligem Vermieter, bzgl. einer fristlosen Kündigung und noch eventuellen Zahlungen 2er Mieten nach Auszug.
Der Mieter hat fristlos wegen Schimmel gekündigt (Fotos und Zeugen vorhanden) der Vermieter bestreitet und behauptet es liegt an der Lüftung des Mieters … wie auch immer.
Korrenspondenz verlief über Anwalt des Mietervereins von Seiten des ehemaligen Mieters, und dem Anwalt des Vereins der Grund und Hausbesitzer (wie auch immer die heissen) von Seiten des Vermieters.
Ein Mahnbescheid über noch 2 ausstehenden Mieten wurde widersprochen.
Angenommen danach wurde am 08. Februar ein Brief vom Mietschutzbund verfasst, welcher Namen von Zeugen und Beweissmaterial darlegt (Fotos von der Wohnung, sowie auch anderen Wohnung des Mietshauses - welches beweisst das das ganze Haus von Schimmel befallen ist) sowie die offenen Forderungen des Vermieters ablehnt verschickt.
Nach über 6 Wochen gibt es allerdings immer noch keine Antwort von Seiten des Vermieters…
Gibs es Fristen die eingehalten werden müssen um solchen Streit zu beenden? Kann der ehemalige Vermieter nach widersprochenem Mahnbescheid sich endlos Zeit lassen bis er gerichtliche Schritte einleitet, oder gibt es gesetzliche Fristen einzuhalten (falls sich der Vermieter für gerichtliche Schritte entscheiden sollte)?
Wie lang muss der ehemalige Mieter warten, bis er denn Fall für sich als rechtlich abgeschlossen betrachten kann?