Fristen für Rechnungsstellung

Hallo,

Gibt es eine Frist in der die Rechnung für z.B. einen Einbauschrank gestellt werden muss?
Ist man verpflichtet den Betrieb darauf hinzuweisen, wenn man noch keine Rechnung erhalten haben?

ABalina

Ja unter gewissen umständen ist man dazu verpflichtet

§14 UStG

(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:

führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
2.
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Ja unter gewissen umständen ist man dazu verpflichtet

Unter welchen Umständen denn?

Gruß
Alina

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sorry ich meinte damit natürlich nicht, dass du verpflichtet bist die firma darauf hinzuweisen, sondern das die firma unter bestimmten umständen fristen einhalten muss, bis sie eine rechnung erstellt

diese liegen aber bei bis zu 6 monaten.

ich kenne allerdings keinerlei grundlage, die einen dazu verpflichtet den unternehmer auf seiner (versäumte) pflicht hinzuweisen

Ja unter gewissen umständen ist man dazu verpflichtet

§14 UStG

Hi,

und was ist, wenn die Firma erst nach diesen 6 Monaten die Rechnung stellt?

Gruß
Tina
*der grad nicht einleuchtet was das Umsatzsteuergesetz mit der Frage zu tun hat*

Welches Gesetzt hättest du denn rangezogen? BGB Schuldrecht? Ich hab das UStG genommen weil dort eben festgelegt ist, wann jemand eine Rechnung zu erstellen hat. Das jemand keine Rechnung bekommen hat, kann ja auch daran liegen das keine ausgestellt werden muss bzw das jemand eben entsprechend Zeit hat diese zu erstellen. Stellt eine Firma erst nach den 6 Monaten eine Rechnung (oder gar nicht) wird sie sich unter Umständen ein Bußgeld einfangen

§ 26a Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

  1. entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 Satz 2 eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt

Sofern der Empfänger kein Eigeninteresse (Vorsteuerabzug, Finanzamt Garantie etc) an der Rechnung hat, ist er nicht verpflichtet den Unternehmer darauf hinzuweisen, denn das Nachsehen hat dann der Unternehmer.

Stellt eine Firma erst nach den 6
Monaten eine Rechnung (oder gar nicht) wird sie sich unter
Umständen ein Bußgeld einfangen

Was aber aus Dicht des Kunden völlig irrelevant ist: Ihn interssiert nur, ob und wann er die Rechnung bezahlen muß. Und das findest du nicht im Umsatzsteuerecht.

M.

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es wurde aber nicht gefragt wann die rechnung bezahlt werden muss, sondern wann sie gestellt werden muss und das findest du im Umsatzsteuergesetz

es wurde aber nicht gefragt wann die rechnung bezahlt werden
muss, sondern wann sie gestellt werden muss und das findest du
im Umsatzsteuergesetz

Hier fragt doch eindeutig ein Kunde und dem dürfte es darum gehen, wie lange er damit rechnen muß, das eine Rechnung kommt und ob er sie dann noch bezahlen muß und da würde ich in der Tat das BGB heranziehen und nach den Verjährungsfristen gucken.

Gruß
Tina

Wenn du das aus der Frage herausliest, mag deine Argumentation richtig sein, allerdings interpretierst du dann. Ich kann nur das heranziehen was geschrieben steht und der Fragesteller hat gefragt, ob es eine Frist zur Rechnungsstellung gibt und ob man den Unternehmer darauf hinweisen muss, wenn er noch keine Rechnung gestellt hat.

Zur ersten Frage hab ich das UStG herangezogen, da dies die Fristen regelt, die zweite Frage hab ich verneint, da ich kein Gesetz kenne, dass dies regeln würde

Gruß
Stefan

Wenn du das aus der Frage herausliest, mag deine Argumentation
richtig sein, allerdings interpretierst du dann. Ich kann nur
das heranziehen was geschrieben steht und der Fragesteller hat
gefragt, ob es eine Frist zur Rechnungsstellung gibt und ob
man den Unternehmer darauf hinweisen muss, wenn er noch keine
Rechnung gestellt hat.

Zur ersten Frage hab ich das UStG herangezogen, da dies die
Fristen regelt, die zweite Frage hab ich verneint, da ich kein
Gesetz kenne, dass dies regeln würde

Das UStG hat mit dem Endverbraucher nichts zu tun, es dort darum, das das FinA schnell an sein Geld kommt und nicht ewig drauf warten muß. Es hat keine Auswirkung darauf, wann die Rechnung beim Endverbraucher sein muß. Auch eine Rechnung die nach einem halben Jahr ausgestellt wird, muß der Verbraucher noch bezahlen.

Gruß
Tina

Das UStG hat mit dem Endverbraucher nichts zu tun, es dort
darum, das das FinA schnell an sein Geld kommt und nicht ewig
drauf warten muß. Es hat keine Auswirkung darauf, wann die
Rechnung beim Endverbraucher sein muß. Auch eine Rechnung die
nach einem halben Jahr ausgestellt wird, muß der Verbraucher
noch bezahlen.

Gruß
Tina

wie wärs, wenn du mal aufhörst Blödsinn zu schreiben?
Natürlich hat das UStG nichts mit dem Endverbraucher zu tun, aber der Endverbraucher stellt auch keine Rechnungen, sondern der Unternehmer und der hat sehr wohl was mit dem UStG zu tun.

Hab ich irgendwo verneint, dass eine Rechnung, die nach einem halben Jahr erstellt wird, nicht mehr bezahlt werden muss? Generell bin ich auf das Thema „bezahlen“ gar nicht eingegangen, sondern hab lediglich die Fragen des Fragestellers beantwortet, darum weiß ich nicht wieso du immer wieder auf das Thema bezahlen kommst. Sollte der Fragesteller dies gemeint haben so hätte er die Frage eben präziser stellen müssen.

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wie wärs, wenn du mal aufhörst Blödsinn zu schreiben?
Natürlich hat das UStG nichts mit dem Endverbraucher zu tun,
aber der Endverbraucher stellt auch keine Rechnungen, sondern
der Unternehmer und der hat sehr wohl was mit dem UStG zu tun.

Hab ich irgendwo verneint, dass eine Rechnung, die nach einem
halben Jahr erstellt wird, nicht mehr bezahlt werden muss?
Generell bin ich auf das Thema „bezahlen“ gar nicht
eingegangen, sondern hab lediglich die Fragen des
Fragestellers beantwortet, darum weiß ich nicht wieso du immer
wieder auf das Thema bezahlen kommst. Sollte der Fragesteller
dies gemeint haben so hätte er die Frage eben präziser stellen
müssen.

Nun, welchen Grund hätte wohl ein Verbraucher nachzufragen, wielange Rechnungen ausgestellt werden können und ob man darauf hinweisen muß, keine Rechnung erhalten zu haben?

woher weißt du dass es sich um einen verbraucher handelt? geht aus der frage nicht hervor

aber grundsätzlich kann ich dir die frage nicht beantworten. es soll auch infach „interessierte“ leute geben die sich wundern, dass sie evtl noch keine Rechnung bekommen haben, vielleicht sogar, weil er schon bezahlt hat und darum noch eine rechnung erwartet etc?

woher weißt du dass es sich um einen verbraucher handelt? geht
aus der frage nicht hervor

Ein Unternehmer würde die Rechnung benötigen um sie steuerlich absetzen zu können.

aber grundsätzlich kann ich dir die frage nicht beantworten.
es soll auch infach „interessierte“ leute geben die sich
wundern, dass sie evtl noch keine Rechnung bekommen haben,
vielleicht sogar, weil er schon bezahlt hat und darum noch
eine rechnung erwartet etc?

Dann hätte sie ja eine Rechnung gehabt, um diese bezahlen zu können. Hätte sie keine, dann hätte sie das mündlich vereinbarte bezahlt und würde vermutlich nicht nach einer Rechnung fragen.

Dann hätte sie ja eine Rechnung gehabt, um diese bezahlen zu
können. Hätte sie keine, dann hätte sie das mündlich
vereinbarte bezahlt und würde vermutlich nicht nach einer
Rechnung fragen.

könnte auch eine Barzahlung gewesen sein und man hat nur ne quittung erhalten und gesagt „Rechnung kriegen sie dann noch“ oder was weiß ich was - gibt genug möglichkeiten

das ganze ist mir aber auch zu sehr offtopic

Der Fragesteller hat Fragen gestellt und die wurden beantwortet. sollte er was anderes gemeint haben so kann er ja nochmal präziser fragen

Hallo,

stellt der Verkäufer 2 Jahre lang keine Rechnung, ist ie Verjährung eingetreten, nix anderes kenne ich.

Vg Tizia

Hallo,

stellt der Verkäufer 2 Jahre lang keine Rechnung, ist ie
Verjährung eingetreten, nix anderes kenne ich.

Hi,

das hat sich irgendwannmal geändert. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre:

http://www.zingel.de/pdf/02verj.pdf

Gruß
Tina