Fristen im BGB

_"§ 192 BGB
Anfang, Mitte, Ende des Monats

Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden."_

Wenn nun jemand eine Handlung vornimmt, die „zum Ende des Monats“ wirkt, ist dann gemeint, dass die Wirkung genau ab 0 Uhr des letzten Tages des Monats eintritt?

Hallo,

das kommt auf die weiteren Umstände an. Allein das Fitzelchen Sachverhalt reicht in dem Fall aus meiner Sicht nicht.

Bitte etwas näher beschreiben, worum es in dem fiktiven Fall geht.

Gruß

Ewurscht