Fristen: Kündigung Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer

In welchen Fällen kann ein Arbeitnehmer seine Kündigung einreichen, ohne die vertragliche oder gesetzliche Frist zwischen Kündigung und Beschäftigungsende einzuhalten?

Gibt es da Sonderfälle? Bspw. schwerwiegende gesundheitliche Gründe? Sprich: Eine Weiterbeschäftigung (und seien es nur 3 oder 4 oder 5 Wochen zwischen Abgabe des Kündigungsschreibens und dem Ende der Beschäftigung) würde best. gesundheitliche Probleme weiter verschärfen?

Thema verschoben von Arbeitsplatz nach Arbeitsrecht
MOD Pierre

Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, was spricht dagegen, dass der Arbeitnehmer krank geschrieben wird?

Eine außerordentliche Kündigung sollte ggf. möglich sein, wenn durch das Arbeiten erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen. Theoretisch. Aber das wäre dann wohl im Zweifel zu beweisen, wenn es zu einem arbeitsgerichtlichen Streit kommt, und da reicht dann in aller Regel das Gefälligkeitsattest deines Hausarztes nicht aus.

Also besser die Lösung wählen, die @Christa vorschlägt.

Das Problem mit „schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen“ könnte im Falle einer Krankschreibung darin liegen, dass man ggf. dabei gesehen wird, wie man in den Folgetagen bei einem neuen AG putzmunter ein und ausgeht. Daraus könnten sich dann Schadenersatzforderungen ergeben.

Oder wo liegt sonst das Problem einer Krankschreibung, wenn da wirklich etwas ist, und es nicht darum geht schneller bei einem neuen AG anfangen zu wollen?

Hallo,
eine Frage: wenn ich gekündigt habe und mich dann die restliche Zeit (3 oder 4 Wochen, je nach vereinbarter Kündigungsfrist) krankschreiben lasse, besteht dann nicht doch irgendeine juristische Möglichkeit, dass sich der AG „rächt“?

Er darf dir ggf. nachweisen, dass du gar nicht arbeitsunfähig krank bist.
Dafür darf er die Dienste eines Amtsartztes in Anspruch nehmen.

Das geht sogar von heute auf morgen.
Hab es selber mal erlebt.
Aber mit Zehennagel-Extraktion in Arbeitsschuhen auf die Baustelle ging nu mal tatsächlich nicht…

Dann setzt man sich mit dem AG ins Benehmen und vereinbart eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.
Ein AG hat regelmässig kein Interesse an einem AN der keine Leistung bringen kann oder will.

Ist bei uns anders. Zu diesem AG will kein ITler. D.h. nach mir bleibt die Stelle unbesetzt.

Aber mit dir krank oder ganz ohne dich wäre er doch im letzteren Fall besser dran, dann muss er dich wenigstens nicht mehr bezahlen.

Nö.

Das ist dann doch ziemlich anders, als Du das hier darstellst.

Die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber kann die AU durch einen neutralen Gutachter überprüfen lassen, und dieser wird in aller Regel vom MDK gestellt und ist kein „Amtsarzt“.

Der Arbeitgeber hat außerhalb und vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu dem Sachverhalt die Möglichkeit, seine Zweifel bei der Krankenkasse vorzutragen und eine Überprüfung der AU durch den MDK anzuregen. D.h. die Entscheidung, ob die Meinung eines Gutachters eingeholt wird, liegt nicht beim Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Christa,
ist bei uns so schlimm: Arbeit für x Leute. Die gemacht werden muss. Ich denke, die werden keinen Ersatz finden. Wir hatten in den letzten Jahren 'zig IT-Stellen, die nie besetzt wurden, weil sich keiner gemeldet hat.

Hallo nochmal,

ich glaube dir, und ich habe dich verstanden, aber nochmal: wenn du dich krank schreiben lässt, stehst du auch nicht zur Verfügung, also bist du dort nur auf dem Papier beschäftigt und er muss dich bezahlen, faktisch bist du aber nicht einsetzbar.

Gruß
Christa