Fristen Nebenkostenabrechnung

Hallo!

Folgende Fragen zu den Fristen bei Nebenkostenabrechnungen:

Muss der Abrechnungszeitraum immer mit dem Datum des Auszugs eines Mieters enden? Was ist wenn der Mieter zum 31.06.2009 auszieht. Kann der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 gehen und bis wann muss der Mieter über die Nebenkostenabrechnung in Kenntnis gesetzt werden, damit die Ansprüche nicht verjähren (theoretisch bei o.g. Zeitraum doch bis 31.12.2010, oder?)? Oder muss der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.06.2009 sein?

Danke für Rat!

Gruß Seth
Seth

Hallo,

Muss der Abrechnungszeitraum immer mit dem Datum des Auszugs
eines Mieters enden?

Nein, man stelle sich (absichtlich übertrieben) ein Hochhaus mit hunderten Parteien vor, in dem ständig Leute ein- und ausziehen. Da kann man nicht alle paar Tage einen neuen Abrechnungszeitraum machen (mal ganz davon abgesehen, daß man so jährlich anfallende Kosten, wie z.B. Versicherungen nicht gleichmäßig verteilen könnte).

Was ist wenn der Mieter zum 31.06.2009
auszieht. Kann der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 gehen

Das Kalenderjahr ist üblich als Abrechnungszeitraum.

bis 31.12.2010,

Genau bis dahin hat der Vermieter Zeit.

Cu Rene