Hallo,
das Bundeskabinett hat das neue Erbschaftssteuerrecht verabschiedet. Angeblich soll dieses Gesetz - nach noch nicht erfolgtem Beschluss im Bundestag - rückwirkend zum 01.01.08 in Kraft treten.
Meine erste Frage : Kann es sein, dass ein Gesetz zu einem Termin in Kraft tritt, bevor es vom Bundestag beschlossen wurde ?
Die zweite Frage, falls die erste mit ja zu beantworten ist : Genügt eine eindeutige schriftliche Willenserklärung (anstelle und im Vorfeld der notariellen Erklärung) hinsichtlich der erbschaftssteuerrechtlichen Wirksamkeit für die Übertragung einer Immobilie ? Wäre das ein gangbarer Weg, wenn es aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, die Beteiligten vor dem 01.01.08 zu einem Termin für die Unterschrift beim Notar zusammenzubekommen ?
Gruß
Karl
Hallo Karl,
Ein Gesetz kann nicht in Kraft treten, bevor es vom Bundestag beschlossen wurde. Vorher ist es kein Gesetz sondern lediglich eine Gesetzesvorlage.
Was du wohl meinst ist, ob ein Gesetz rueckwirken kann. Z.B. das Gesetz wird am 01.02.2008 beschlossen, erfasst aber auch Faelle, die vor diesem Zeitpunkt liegen. Das ist moeglich, sofern nicht zugunsten der Betroffenen Vertrauensschutz besteht. Beim Erbschaftssteuergesetz ist das wohl nicht der Fall. Offenbar sind die wesentlichen Regeln ja jetzt schon bekannt. Man kann sich also darauf einrichten.
Es ist nicht moeglich, eine Immobilie durch schriftliche Erklaerung zu uebertragen. Es bedarf eines notariellen Vertrags und der Eintragung des neuen Eigentuemers im Grundbuch. Eventuell ist das ja noch dieses Jahr moeglich, oder es reicht, zumindest den notariellen Vertrag dieses Jahr zu machen.
Gruss
Christoph