Fristen, Selbstständige Tätigkeit anmelden

Hallo,

mal angenommen man hat im letzten Kalenderjahr Waren für eine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler gekauft. Würde diese Kosten das FA noch als vorweggenommene Betriebskosten anrechnen, wenn die Anmeldung beim FA erst jetzt erfolgt? Gäbe es da irgendwelche Fristen bezüglich der Anerkennung?

Danke und Gruß,
Fred

Servus,

dafür gibt es keine Fristen.

Wenn allerdings 2015 bereits bestandskräftig veranlagt ist, sieht es lätz aus mit nachträglichem Herumflicken an der ESt-Erklärung: Das geht nicht.

Schöne Grüße

MM

2015 noch nicht veranlagt.

Servus,

dann geht das ganz leicht: Gar nicht groß anmelden, ESt- und USt-Erklärung fertigmachen und alle sind zufrieden.

Schöne Grüße

MM