Hallo,
mal angenommen man hat im letzten Kalenderjahr Waren für eine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler gekauft. Würde diese Kosten das FA noch als vorweggenommene Betriebskosten anrechnen, wenn die Anmeldung beim FA erst jetzt erfolgt? Gäbe es da irgendwelche Fristen bezüglich der Anerkennung?
Danke und Gruß,
Fred