Guten Tag,
aus einem bestehenden MV(Sitz Bad Homburg/Ts.) resultieren
vorausschauend für Mo.den 31.08.09
2 rückständige Monatsmieten.
Diese müssen schnellmögl. im gerichtl. Mahnverfahren gelten
machen.
Kann man dieses schon online am Freitag, den 28.08.09 gelten
machen, oder erst nach Ablauf der Frist am Dienstag, den 01.09.2009
m. Zusatz einer Forderung für einen weiteren Monat?
Wohnsitz des Antragssteller: Ratingen(Kreis Mettmann).
Welches Amtsgericht ist dafür zuständig Ratingen/Hagen?
2.Wie lange dauert dann die Zustellung des Mahnbescheides
(Arbeitstage?)von amtswegen von dem Amtsgericht in NRW nach Bad
Homburg/Ts.
3.Es besteht akute Gefahr, dass sich der Schuldner ins Ausland/kein
EU-Land absetzt. Gibt es für so einen Fall ein bestimmtes
Beschleunigungsverfahren bei Verdachtsfällen?
Kann man dieses schon online am Freitag, den 28.08.09
gelten
machen, oder erst nach Ablauf der Frist am Dienstag, den
01.09.2009
m. Zusatz einer Forderung für einen weiteren Monat?
Was für eine Frist? Ist die Miete im Beispielfall immer zum Monatsletzten fällig oder wie üblich zum dritten Werktag? IM ersten Fall kann man den Mahnbescheid natürlich beantragen, läuft aber Gefahr, die Kosten auferlegt zu bekommen, wenn noch kein Verzug vorgelegen hatte.
Wohnsitz des Antragssteller: Ratingen(Kreis Mettmann).
Welches Amtsgericht ist dafür zuständig Ratingen/Hagen?
Hagen!
2.Wie lange dauert dann die Zustellung des Mahnbescheides
(Arbeitstage?)von amtswegen von dem Amtsgericht in NRW nach
Bad
Homburg/Ts.
Ne knappe Woche.
3.Es besteht akute Gefahr, dass sich der Schuldner ins
Ausland/kein
EU-Land absetzt. Gibt es für so einen Fall ein bestimmtes
Beschleunigungsverfahren bei Verdachtsfällen?