Hallo,
Am Sommtag ist bei mir Festgeld fällig geworden, das ich zur
Postbank habe überweisen lassen.
von einer anderen Bank aus nehme ich an… so dass es am Montag raus ist.
Am Donnerstag habe ich dort angerufen um zu fragen, weil das
Geld immer noch nicht auf dem Girokonto angekommen war. Mir
wurde gesagt, es sei keine Buchung im System ersichtlich.
Erst am Freitag wurde der Betrag bei der Postbank gebucht,
allerdings mit dem Wertstellungsdatum auf Mittwoch.
Was nschön ist, jedoch aufgrund der Wertstellung rechtlich unproblematisch für die Bank sein dürfte.
*Wie wird die gesetzliche Frist für Überweisungen berechnet (3
Bankarbeitstage?)
Blick ins BGB §676a (2)
… zu bewirken (Ausführungsfrist). Die Frist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist.
*Wie werden diese Tage in meinem Fall gerechnet? Mo-Mi, oder
zählt Montag nicht, weil Tag der Überweisung?
s.o.
*Zählt der Tag der Buchung, oder der der Wertstellung? Ich
hätte nie das Geld für 2 weitere Tage auf einem unverzinsten
Girokonto liegen lassen, wenn es zum Wertstellungsdatum
gebucht worden wäre…
*Weiteres Vorgehen?
Daraus lernen, dass man bei Tagesgeldhopping auch mal Pech haben kann.
Ich würde die Postbank zwar um eine Erklärung bitten und eventuell auf ein wenig Kulanz hoffen.
Rechtlich dürfte es schwierig sein, einen Schaden zu beweisen.
Statt das mit dem Tagesgeld, könntest du genauso behaupten dass du Aktien der xyz AG gekauft hättest die leider seitde um 100% gestiegen wären. Will damit sagen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt hier den Schaden zu beweisen.
Gruss Ivo