Fristen Überweisung - Wertstellung/Buchungsdatum

Hallo,

mein Sachverhalt stellt sich volgendermaßen dar:

Am Sommtag ist bei mir Festgeld fällig geworden, das ich zur Postbank habe überweisen lassen.

Am Donnerstag habe ich dort angerufen um zu fragen, weil das Geld immer noch nicht auf dem Girokonto angekommen war. Mir wurde gesagt, es sei keine Buchung im System ersichtlich.
Erst am Freitag wurde der Betrag bei der Postbank gebucht, allerdings mit dem Wertstellungsdatum auf Mittwoch.

Meine Fragen:

*Wie wird die gesetzliche Frist für Überweisungen berechnet (3 Bankarbeitstage?)
*Wie werden diese Tage in meinem Fall gerechnet? Mo-Mi, oder zählt Montag nicht, weil Tag der Überweisung?
*Zählt der Tag der Buchung, oder der der Wertstellung? Ich hätte nie das Geld für 2 weitere Tage auf einem unverzinsten Girokonto liegen lassen, wenn es zum Wertstellungsdatum gebucht worden wäre…
*Weiteres Vorgehen?

Vielen Dank im Voraus.

Hi,

Am Sommtag ist bei mir Festgeld fällig geworden, das ich zur
Postbank habe überweisen lassen.

dann ist es also nicht vor Montag rausgegangen. Eingang bei der Empfängerbank am Mittwoch (Wertstellung) ist daher im grünen Bereich.

Erst am Freitag wurde der Betrag bei der Postbank gebucht,
allerdings mit dem Wertstellungsdatum auf Mittwoch.

Das erscheint merkwürdig, da Überweisungen, insbesonder nicht bankinterne, in der Regel nicht rückwirkend valutiert werden. Ich tippe eher auf falsche Empfängerdaten (Zahlendreher in der Kontonummer). Die Zuordnung dauert 1-2 Tage, Wertstellung ist aber Eingang bei der Bank, daher in diesem Fall rückwirkend.

*Weiteres Vorgehen?

Prüfen, ob bei der Überweisung die richtigen Daten verwendet wurden. Da die Wertstellung trotz späterer Buchung im Rahmen der Überweisungsfristen liegt, würde ich mir da aber keinen Kopf machen.

Gruß
Nils

Danke für die schnelle Antwort.

*Weiteres Vorgehen?

Prüfen, ob bei der Überweisung die richtigen Daten verwendet
wurden.

Ich habe dies geprüft. Die Überweisungsdaten waren absolut korrekt.

Da die Wertstellung trotz späterer Buchung im Rahmen
der Überweisungsfristen liegt, würde ich mir da aber keinen
Kopf machen.

Die spätere Buchung hat eine Verwenung des Geldes meinerseits um 2 Tage verzögert. Der Schaden durch Zinsausfall allein bei Tagesgeld liegt im zweistelligen Bereich.

Deswegen frage ich ja nach der genauen Rechtslage.

Gruß
Nils

Gruß zurück :smile:

Hallo,

Am Sommtag ist bei mir Festgeld fällig geworden, das ich zur
Postbank habe überweisen lassen.

von einer anderen Bank aus nehme ich an… so dass es am Montag raus ist.

Am Donnerstag habe ich dort angerufen um zu fragen, weil das
Geld immer noch nicht auf dem Girokonto angekommen war. Mir
wurde gesagt, es sei keine Buchung im System ersichtlich.
Erst am Freitag wurde der Betrag bei der Postbank gebucht,
allerdings mit dem Wertstellungsdatum auf Mittwoch.

Was nschön ist, jedoch aufgrund der Wertstellung rechtlich unproblematisch für die Bank sein dürfte.

*Wie wird die gesetzliche Frist für Überweisungen berechnet (3
Bankarbeitstage?)

Blick ins BGB §676a (2)

… zu bewirken (Ausführungsfrist). Die Frist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist.

*Wie werden diese Tage in meinem Fall gerechnet? Mo-Mi, oder
zählt Montag nicht, weil Tag der Überweisung?

s.o.

*Zählt der Tag der Buchung, oder der der Wertstellung? Ich
hätte nie das Geld für 2 weitere Tage auf einem unverzinsten
Girokonto liegen lassen, wenn es zum Wertstellungsdatum
gebucht worden wäre…
*Weiteres Vorgehen?

Daraus lernen, dass man bei Tagesgeldhopping auch mal Pech haben kann.
Ich würde die Postbank zwar um eine Erklärung bitten und eventuell auf ein wenig Kulanz hoffen.

Rechtlich dürfte es schwierig sein, einen Schaden zu beweisen.

Statt das mit dem Tagesgeld, könntest du genauso behaupten dass du Aktien der xyz AG gekauft hättest die leider seitde um 100% gestiegen wären. Will damit sagen, dass es kaum eine Möglichkeit gibt hier den Schaden zu beweisen.

Gruss Ivo

Blick ins BGB §676a (2)

Vielen Dank!

*Weiteres Vorgehen?

das kann ich mir dank Deiner Hilfe jetzt selbst herleiten:

§ 676b Haftung für verspätete Ausführung; Geld-zurück-Garantie

(1) Wird die Überweisung erst nach Ablauf der Ausführungsfrist bewirkt, so hat das überweisende Kreditinstitut dem Überweisenden den Überweisungsbetrag für die Dauer der Verspätung zu verzinsen, es sei denn, dass der Überweisende oder der Begünstigte die Verspätung zu vertreten hat. Der Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Jahr.

Also einfach Entschädigung 5% über Basiszins = 9% * 1/365 Jahr verlangen, weil Mo-Do innerhalb der Frist lagen, Freitag aber nicht.

sag mir bitte wie es ausging…