Fristen zum Einzug?

Hallo,

wir möchten uns ein Haus kaufen das aber sehr sanierungsbedürftig ist. Für dieses Haus würden wir Fördergelder genauso wie Eigenheimzulage erhalten. Da dieses Haus aber so sanierungsbedürftig ist, es müsste das Dach, Heizungsanlage, Fenster ect. gemacht werden wird es sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen, bis das Haus bewohnbar ist zumal wir viel selbst machen würden.
Gibt es hierfür eine Frist, bis wann man das Haus bezogen haben muss?
Kennt sich jemand darüber aus?

Vielen Dank für die Hilfe :smile:

Malex!

Hallo Malex,

es müsste das Dach,
Heizungsanlage, Fenster ect. gemacht werden wird es sicherlich
einige Zeit in Anspruch nehmen, bis das Haus bewohnbar ist
zumal wir viel selbst machen würden.
Gibt es hierfür eine Frist, bis wann man das Haus bezogen
haben muss?

wenn ich davon ausgehe, daß EigZulG vom 26.3.1997 (mit Änderungen) für Euer Projekt noch gilt - wie genau Wegfall/Modifizierung der Eigenheimzulage ab 2004 umgesetzt werden (Zeitpunkt des Eigentumsüberganges? Zeitpunkt Vertrag? Zeitpunkt des Beginnes der Eigennutzung? …), kann ich Dir noch nicht sagen -:

§4 Satz 1 EigZulG 1997: „Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt“. Aber: §3 EigZulG 1997: Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.

Falle also:

Jedes Jahr nach der Anschaffung, in dem keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken stattfindet, ist ein Jahr verlorene Zulage.

Hinweis dazu:

Ich gehe jetzt nicht in die Rechtsprechung, aber üblicherweise heißt „steuerliches Wohnen“ = Strom, Wasser ist da; Bett steht; man kann kochen. Mehr brauchts nicht zum Wohnen, und wenn auch Zimmer für Zimmer die Baustelle weiter rückt. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß die Nutzung auch tatsächlich stattfindet.

Mehr, insbesondere zu den Änderungen ab 2004, beim StB.

Schöne Grüße

MM