gibt es Fristen binnen welcher man eine Kundenzu- bzw. Absage machen muss?
Beispiel:
Jemand stellt einen Antrag bei einem Mobilfunkanbieter oder Stromversorger um dort Kunde zu werden. Nun, hängen diese Anträge oft von Bonitätsprüfungen ab. Wie lange darf sich der Anbieter nun Zeit lassen um eine Ablehnung oder Aufnahme zu bestätigen?
Konkreter:
Bei Stromanbieter z.B. bestehen bei Neuanträgen (Neueinzug nach Kündigung beim alten Provider, nicht Providerwechsel) Fristen von 6 Wochen. D.h. man muss sich binnen 6 Wochen nach Einzug bei einem Stormanbieter anmelden. Wenn man sich aber nun nach dem Einzug bei einem Stromanbieter via Web anmeldet. Dieser lässt sich aber mehr als 6 Wochen Zeit mit der Ablehnung. So ist man schon ausserhalb der 6 Wochen Frist und hat nicht nur Probleme bei einem anderen Anbieter aufgenommen zu werden, vielmehr kommen Mehrkosten auf einen zu, da man ja bereits 6 Wochen „schwarz“ Strom bezieht und dieser ja nun auch zu begleichen sein wird. Es können auch Strafgebühren erhoben werden, soweit ich weiss.
Gilt es hier nicht Fristen einzuhalten? Das der Anbieter z.B. binnen 14 Tagen annehmen oder ablehnen muss, aus welchem Grund auch immer? Besonders wenn der Antragsteller mehrmals innerhalb dieser 6 Wochen darauf hinweist, dass bisher weder eine Ablehnung noch Bestätigung eingetroffen ist?
Wo finde ich den Paragraphen dazu? Bei Google finde ich nichts dazu.
gibt es Fristen binnen welcher man eine Kundenzu- bzw. Absage
machen muss?
Die gute Nachricht: Ja, da gibt es Fristen.
Die schlechte: Solange man nicht selbst eine Frist bestimmt hat, innerhalb derer man gern die Antwort hätte, ist die Frist leider nicht zahlenmäßig bestimmt. Sie hängt von den Umständen ab, also u.a. davon, wieviel Zeit sich ein Anbieter in der betroffenen Branche üblicherweise für eine Annahme oder Ablehnung nimmt, was der Anbieter üblicherweise alles tun muß, bevor er seine Entscheidung treffen kann, usw.
Wo finde ich den Paragraphen dazu? Bei Google finde ich nichts
Die allgemeinen Grundregeln stehen in §§ 146 ff BGB. Für eine fast unüberschaubare Vielzahl von Fällen haben Rechtslehre und Gerichte auch schon konkretisiert, was §§ 146 ff im einzelnen zulassen und was nicht. Das gibt der Gesetzestext aber leider (naturgemäß) nicht her …
Danke für die schnelle Antwort. Die hilft auf jedenfall erstmal weiter. Aber sagen wir mal, der Vermittler, die es ja häufig bei Handyverträgen und Stromanbieter gibt, erwähnt eine ein wöchige Frist bis zur Annahme oder Absage in einer Bestätigungsmail. Ist diese dann auch bindent?
Was ich aber noch herauslese ist, dass der Antrag nach diesen Fristen automatisch erlischt.
Für mich heisst das, dass man nach dieser Frist, ohne Weiteres bei einem anderen Anbieter beantragen kann. Wenn dann der Erste nach der Frist zusagt, ist diese dann hinfällig.
Nun dreht sich das Gesetzt nur um die Annahme. Mir ging es aber um die Ablehnung die eben zu lange dauert. Wodurch dem Antragsteller eben Nachteile und auch finanzielle Schäden entstehen. Das würde bedeuten, dass wenn eine Frist -sagen wir von einer Woche- zugesagt war und die Ablehnung binnen dieser Zeit nicht erfolgt, der Antragsteller davon ausgehen kann, dass er abgeleht wird?
Verlängert sich die Frist, wenn der Antragsteller, zwischenzeitlich den Auftragsstatus beim Anbieter erfragt, dort aber keine Auskunft gegeben werden kann und nur ein Vermerk zur Überprüfung aufgenommen wird?