Angenommen es ist nachfolgendes passiert, wie muss sich der Mieter verhalten?
Ein Mietverhältnis endete zum 31.03.08
Es kam vergangenes Jahr bereits zu einem gerichtlichen Streit, da der Vermieter nach abgelaufener Frist von 6 Monaten die Miete für März 08 einforderte. Der Mieter weigerte sich allerdings diese zu zahlen, da erstens die Frist abgelaufen war und zweitens der Vermieter die Kaution in Höhe einer Warmmiete einbehielt. Das Gericht entschied das der Mieter die Miete nicht nachzahlen muss.
Jetzt bekommt der Mieter eine Nebenkostenabrechnung für 2007 und 2008. Geschrieben wurde der Brief angeblich am 29.03.09, Poststempel ist allerdings vom 07.04.09. Auf der Abrechnung von 2008 ist angegeben dass für zwei Monate eine Voraussazhlung geleistet wurde.
Ist das so korrekt? Denn der Vermieter hat ja die Kaution in Höhe einer Warmmiete, muss er diese auch als Vorrauszahlung angeben?
Muss die Nebenkostennachzahlung von 2007 überhaupt noch gezahlt werden und wie sieht es mit der Nebenkostennachzahlung 2008 aus?
Ich danke vorab schonmal für die Hilfe!
Gruß,Nadine
Hallo
NK Abrechnung für 2007 hätte bis 31.12.08 beim Mieter sein müssen.
Wobei es auch auf den Abrechnungszeitraum ankommt: geht dieser vom 1.1. - 31.12. des laufenden Jahres oder abweichend?
NK 2008 muss (s.o.) bis 31.12.09 beim Mieter ankommen.
Hinsichtlich der Vorauszahlung ist zu prüfen ob die einbehaltene Kaution die Nebenkostenvorauszahlung mit abgedeckt hat.
Wenn ja muss diese angerechnet werden, wenn nein - nicht.
Gruß
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Auf der Nebenkostenabrechnung des Mieters steht der Abrechnungszeitraum 1.1 bis 31.12, wobei der Mieter erst zum 01.04.07 eingezogen ist.
Muss also der Mieter diese Forderung nicht mehr zahlen?
Die Kaution betrug eine Warmmiete, also auch Miete+ Nebenkosten.
Muss der Vermieter also den Betrag der Nebenkosten, welche in der Kaution beinhaltet sind, bei seiner Nebenkostennachzahlung berücksichtigen?
Gruß
Nadine
Hallo
das Abrechnungsjahr geht also vom 1.1.-31.12.
Dann muss der Mieter für 2007 nichts mehr zahlen, da die Abrechnung bis spätestens 31.12.08 bei ihm hätte sein müssen.
Für 2008 muss er NK zahlen.
Und wenn die einbehaltene Kaution einer Warmmiete entspricht muss selbstverständlich der entsprechende Betrag für die Vorauszahlung der NK berücksichtigt werden.