Fristen zur Umrüstung von Kohle- und HOlzöfen

Es handelt sich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft.

einige Wohnungen haben dort zwei Möglichkeiten beheizt zu werden. u. A. eben auch mit den Kohleöfen.
Das wird von den Mietern eigentlich nicht wahrgenommen,- wäre aber möglich.
Müssen diese Öfen ebenfalls umgerüstet werden? zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich das zwar vor einiger Zeit gehört hatte, mich aber nicht weiter darum gekümmert habe, bzw. wieder vergessen habe. Nun lese ich das hier und heute,- wo ich mich um Informationen um den Schornsteinfeger bemühe,… und mir wird ganz anders…

ich bitte noch einmal um Hilfe.

vielen Dank
Bürger 79