Fristende für Antwort einfach vorverlegen

Hallo,

Habe diese Frage auch bei den Rechtsfragen, aber vielleicht ist sie hier besser aufgehoben und jemand kann mir eine Antwort geben.

Angenommen man bekommt eine Rechnung von einer Behörde in der eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird, sich dazu zu äußern bevor evtl. ein Leistungsbescheid ergeht.
Kann die Behörde dann einfach nach 3 Wochen schon einen Leistungsbescheid schicken um somit einer Verjährung der Forderung aus dem Weg zu gehen?

Vielen Dank
minette

Erläuterung zur Fristverkürzung
Ich möchte noch einmal kurz einen Fall konstruieren, der die Situation besseren erläutert.

  • die ursprüngliche Forderung stammt aus dem Jahr 2007 und wäre, sofern ich richtig recherchiert habe, Ende 2011 verjährt.

  • In einem Schreiben der Behörde vom 30.11.11 (eingegangen 03.12.11) wird die Forderung bekannt gemacht und eine Frist von 4 Wochen (das wäre dann vermutlich der 31.12.11) festgelegt, um sich zur Sache zu äußern

  • am 28.12.11 kommt ein Leistungsbescheid mit Datum vom 22.12.11 über diese Forderung

Frage:
Gibt es eine Rechtsgrundlage (§28 VwVfG halte ich hier nicht für passend)die die Behörde zur Verkürzung dieser Antwortfrist berechtigt?

Setzt zur die Übersendung des Leistungsbescheides bereits die Hemmung der Verjährung ein oder bedarf es hierzu eines Mahnbescheides?