Hallo,
Habe diese Frage auch bei den Rechtsfragen, aber vielleicht ist sie hier besser aufgehoben und jemand kann mir eine Antwort geben.
Angenommen man bekommt eine Rechnung von einer Behörde in der eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird, sich dazu zu äußern bevor evtl. ein Leistungsbescheid ergeht.
Kann die Behörde dann einfach nach 3 Wochen schon einen Leistungsbescheid schicken um somit einer Verjährung der Forderung aus dem Weg zu gehen?
Vielen Dank
minette