also es ist ein wenig kompliziert, deshalb werde ich es kurz machen.
Am 07.07.2003 bekam ich meine Kündigung (während meiner Elternzeit!!) zum 04.08.2003 (ebenfalls noch in meiner Elternzeit!). Ich habe mich darauf hin, sofort beim Arbeitsamt gemeldet und bin jetzt seit 12.08.2003 (Ende meiner Elternzeit) arbeitslos. Zwischenzeitlich habe ich aber beim Arbeitsgericht, gegen die rechtswidrige Kündigung meines Chefs, in der Elternzeit, geklagt. Am 12.09.2003 habe ich nun den Termin.
Jetzt bin ich arbeitslos und bin´s aber irgendwie doch nicht. Ich blick da jetzt nicht mehr durch. Mein Chef will von mir nichts wissen, und das AA sagt ich solle mich bewerben. Mach ich ja auch, kein Thema.
Wenn ich jetzt mal angenommen, zum 01.09.2003, eine neue Arbeitsstelle bekommen sollte, was wird dann aus meinem Gerichtstermin. Hier habe ich ja gegen die Kündigung geklagt. Wenn der Richter jetzt meinen Chef dazu verurteilt, mich wenigsten in der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen, wieder einzustellen. Was mach ich denn dann mit meiner eventuell neuen Arbeit. Ich hab echt keinen Plan mehr. Die vom Arbeitsamt haben das auch nicht so richtig verstanden und konnten mir keine richtige Aussage geben.
Darf ich einen neuen Job annehmen, ob wohl ich noch in der Schwebe zwischen Job und Kündigung hänge. Ich habe bisher auch noch keine rechtsgültige Kündigung oder eine Abmeldung der Sozialversicherung erhalten.
Wer weiß Rat und erklärt mir mal die Rechtslage. Ich will nämlich nicht unbedingt mit dem Arbeitsamt zusammen rasseln, wegen der Sperrzeit und so.
Dank schon mal im vorraus.
Jeannette
da das Arbeitsverhältnis in diesem Falle gebrochen ist, und Dein Chef keinen Wert mehr auf Deine Arbeitskraft legt, wird es, wenn Du Recht vor Gericht bekommst, einen Vergleichsvorschlag geben. Dieser wird dahingehend lauten, das das Arbeitsverhältnis zum nächst möglichsten fristgerechten Zeitpunkt vom AG aufgekündigt wird. Nur unter der Voraussetzung, das dieser a) das Gehalt bis zu diesem Zeitpunkt weiterbezahlt, und b) darüberhinaus eine Abfindung eines Bruttogehaltes
von 1-3 Monate zahlt. Sollte er dies nicht wollen, was in der Regel vom Richter/in angestrebt wird, pochst Du auf die Wiederaufnahme Deiner
Arbeitsstelle. Darum geht es ja letztendlich in diesem Arbeitsprozeß. Solltest Du eine neue Tätigkeit schon während der Urteilsverkündung haben, kannst Du darauf hinweisen, das Du eventuelle finanzielle Nachteile durch den neuen Arbeitsplatz hast, das Du geringer entlohnt wirst als vorher. Dahingehend muß bis zum Kündigungseintritt Dir der Arbeitgeber einen Ausgleich zahlen, da wahrscheinlich Dein Arbeitsvertrag auf unbefristet lautet. Da dies kompliziert ist, dieses zu errechnen, wird es einen Vergleich mit der Abfindung seitens des Gerichts vorgeschlagen. Kopf hoch, ein Arbeitgeber kann nicht machen was er will. Ich bin selber einer, und würde diese Art von Entlassungen
nie vornehmen, das es für mich sehr finanzielle und imagenachträgliche
Folgen hätte. Bei Gericht bist Du mit Deiner Klage sehr gut aufgehoben, und die Richter urteilen für die Arbeitnehmer in Deinem Fall sehr gute Urteile.
Gruß und weiterhin viel Erfolg in Deiner Sache
Rolf
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vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich hoffe mal, dass alles gut ausgeht. Hab nämlich mächtig Bammel vor der Verhandlung. Nicht weil ich was zu befürchten hätte, nein, ich war noch nie in einer Gerichtsverhandlung.
keine bange
hallo jeanette,
wie rolf ja schon ausführte: du hast das recht auf deiner seite und kannst dem ganzen ziemlich gelassen entgegen sehen (und wenn du so eine talentierte richterin bekommst, wie ich seinerzeit, kannst du dich auf einen lustigen auftritt freuen…
dein AG wird eine hübsche entschädigung zahlen müssen, bei der dein einziges problem sein wird, ob das arbeitsamt diese evtl. einsackt.
und wenn du keinen neuen job finden solltest, kannst du durchaus drüber nachdenken, dich wieder einstellen zu lassen (für den fall, dass es ein größeres unternehmen ist und du dem chef nicht ständig begegnest).
also: stell schonmal den sekt kalt!
danke für Deine Antwort. Hat mir richtig Mut gemacht!
Mit Wiedereinstellung, sieht es schlecht aus. Soweit ich das jetzt, über 7 Ecken, mitbekommen habe, bin ich die letzte Angestellte der Firma gewesen. Er hat alle während meiner Elternzeit entlassen, und mich jetzt nun auch. Dumm für Ihn, dass er keine, aber auch nicht eine, Frist beachtet hat. Keine Kündigungsfrist, nichts. Er hat mich einfach frei Schnauze entlassen. Ich denke, dass wird wohl mein Trumpf vor Gericht sein. Außerdem, ist der finanzielle Nachteil, auch nicht ohne! Da er so ziehmlich gegen alles verstossen hat, gegen das man als AG verstossen kann, werde ich wohl Glück haben.
Das Arbeitsamt ist ebenfalls, schon sehr interessiert, an dem Ausgang der Geschichte. Da sie sich das Geld, was sie mir jetzt momentan zahlen (gesehen hab ich noch nichts!!), von ihm zurückholen. Also, die Geschichte kann spannend werden.
Naja, wenn ich den Tag überstanden habe, und tatsächlich Erfolg hatte, werde ich mir wohl ein Sektchen genehmigen.
Mit Wiedereinstellung, sieht es schlecht aus. Soweit ich das
jetzt, über 7 Ecken, mitbekommen habe, bin ich die letzte
Angestellte der Firma gewesen. Er hat alle während meiner
Elternzeit entlassen, und mich jetzt nun auch.
…sieht’s wohl erstmal schlecht aus mit dem geldregen, denn der mann ist anscheinend pleite. daher kann ihm wohl egal sein, zu was ihn das gericht verdonnert- er kann’s eh nicht zahlen. zieh den prozess aber auf jeden fall durch, das erhält dir deine ansprüche. für irgendwann mal (wann immer der ex-ag auch zahlungsfähig wird)- vorteil wäre evtl., dass das dann nicht mehr dem amt anheim fällt.
lass dir den sekt nicht vermiesen