Folgender Sachverhalt:
Kunde A ist mit sehr vielen Verträgen bei einer sehr großen Versicherung. u. a. seit mehr als 10 Jahren mit der kombinierten Hausrat und Haftpflichtversicherung.
In den letzten 5 Jahren gab es in der Hausrat 4 Schäden (regulierte Schadensumme insgesamt EUR 3.454). Es handelt sich um einen massiven Hagelschaden, Blitzeinschlag (auf Nachbargrundstück, so dass sämtliche Technik bei uns ausgestiegen ist), Leitungswasser.
Die Versicherung kündigt kurz vor Weihnachten fristgerecht. Nach diversen Recherchen stellt sich heraus, dass bereits im Aug. 2006 der Sanierungsbedarf der Vermittlerin mitgeteilt wurde und diese einen nibulösen Anruf (ohne genaue Angabe, um was es überhaupt geht) bei Kunde A tätigte. Da der Vater von Kunde A wenige Tage zuvor verstorben war, baten Kunde um spätere Kontaktaufnahme. Diese ist nie erfolgt… Die Vertreterin behauptet etwas anderes. Der Vertrag sollte zu diesem Zeitpunkt mit Selbstbeteilgung weitergeführt werden… Da es mangels Kontakt keine Einigung gab, wurde Kündigung ausgesprochen.
Hätten Kunde A das auch nur ansatzweise geahnt, hätte dieser selbstverständlich gleich reagiert, so lagen die Prioritäten etwas andern.
Kunde A hat nun versucht, dass der Versicherer die Kündigung zurückzieht, damit er selbst zur gleichen Frist kündigen kann. Dieser Rat wurde uns von einem Makler erteilt, denn der Makel einer Kündigung durch den Versicherer wirkt wie ein neg. Schufa-Eintrag, abgesehen davon, dass auch der Schadenverlauf angegeben werden muss. Versicherung lehnt ab mit der Begründung, dass dies nicht entscheidend sei…
Kunde A hofft sehr, dass er eine andere Versicherung findet, die ihn notfalls gegen SB versichert? Hat da jemand Erfahrungen oder eine Tip.
einer Kündigung durch den Versicherer wirkt wie ein neg.
Schufa-Eintrag
Ganz so schlimm ist es nun doch wieder nicht.
Kunde A hofft sehr, dass er eine andere Versicherung findet,
die ihn notfalls gegen SB versichert? Hat da jemand
Erfahrungen oder eine Tip.
Das sollte zu machen sein. Wenn bereits ein Makler eingeschaltet ist, sollte dieser eine Deckungszusage erreichen können. Ich sehe in dieser Situation kein unlösbares Problem.
Hallöchen,
die Versicherer betrachten sich die Schadenquoten von den verträge und sofern die Schadenaufwendungen der letzten Jahre höher waren als die Beitragseinnahmen kommt es zu den von dir geschilderten Fall.
oftmals kann der Vermittler helfen, indem er gegenüber der Gesellschaft die Rentabilität der Verträge herausstellt.
Hätte die Vermittlerin wenigstens Hand in Hand mit dem Kunden gearbeitet und gg. der Gesellschaft behauptet, sie habe es vergessen die Einwilligung weiterzugeben wäre es vielleicht etwas einfacher.
Eine Gesellschaft wird sich finden, wahrscheinlich in dem Fall nur gg. SB. Hattet ihr nun schon Gesellschaften angefragt?
lg dasista
Dann hoffe ich mal, dass der Optimismus gerechtfertigt ist.
Ich habe da leider schon schlimmere Geschichten gehört. Mal schauen.
Vielen Dank für die Antworten.
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Hallöchen,
die Versicherer betrachten sich die Schadenquoten von den
verträge und sofern die Schadenaufwendungen der letzten Jahre
höher waren als die Beitragseinnahmen kommt es zu den von dir
geschilderten Fall.
oftmals kann der Vermittler helfen, indem er gegenüber der
Gesellschaft die Rentabilität der Verträge herausstellt.
Hätte die Vermittlerin wenigstens Hand in Hand mit dem Kunden
gearbeitet und gg. der Gesellschaft behauptet, sie habe es
vergessen die Einwilligung weiterzugeben wäre es vielleicht
etwas einfacher.
Eine Gesellschaft wird sich finden, wahrscheinlich in dem Fall
nur gg. SB. Hattet ihr nun schon Gesellschaften angefragt?
Nein, haben wir noch nicht. Aber ein Makler ist nun dran. Ich hatte jetzt keine Lust mir überall Absagen zu kassieren, obwohl ich sonst immer selbst alles manage…
lg dasista