Huhu!
Ich habe da gerade eine „kleine“ Blockade…
Eigentlich ist man seit dem 1.1. ja mindestens 18 Monate an seine GKV gebunden (es sei denn, sie verändern die Beiträge).
Was ist aber mit den Leuten, die bereits im letzten Jahr gewechselt sind? Gilt für diese Personen die alte Frist von 12 Monaten, oder gelten auch hier die 18 Monate?
Liebe Grüße
Guido
Hi,
weder noch, die 18-monatige Mindestdauer gilt nicht, aber die 2monatige Kündigungsfrist. Du kannst also zum Oktober raus, wenn Du willst - ne, ab Heute November 
Gruß,
Micha
So einfach?!
Hi,
also habe ich den § 175 / 4 SGB V so zu verstehen, dass alles, was vor 2002 war, keinen interessiert (wir fangen in 2002 an zu zählen)?!
Grüße
Guido
hallo micha,
dieses gilt nur für freiwillig versicherte- nicht jedoch für pflichtversicherte personen. zuerst also die frage, freiwillig- oder pflichtversichert ???
Hallo,
aber natürlich gilt dies auch für Pflichtversicherte!
Gruß,
Micha
P.S. bin deshalb so sicher, weil bereits durchexerziert.
ja
Hi,
also habe ich den § 175 / 4 SGB V so zu verstehen, dass alles,
was vor 2002 war, keinen interessiert (wir fangen in 2002 an
zu zählen)?!
Genau so ist das auch, es steht ja auch drin, das nach einem Wechsel die 18-monatsfrist beginnt. Wenn Du also 2002 noch nicht gewechselt hast, hast Du diese Frist auch noch nicht aktiviert.
Die 2-Monatsregelung gilt unter dieser Beachtung seit 01.01. ohnehin für alle.
Gruß,
Micha
So einfach!
Hi,
Genau so ist das auch, es steht ja auch drin, das nach einem
Wechsel die 18-monatsfrist beginnt.
Schon - nur galt halt bis zum letzten Jahr für Pflichtversicherte die 12-Monatsfrist - und ich konnte mir nicht vorstellen, dass da etwas (und sei es nur vorübergehend) gelockert wird.
Wenn Du also 2002 noch
nicht gewechselt hast, hast Du diese Frist auch noch nicht
aktiviert.
Naja - ich bin eher weniger betroffen - meine Versicherung hat zum 1.7. die Beiträge rückwirkend zum 1.1. gesenkt…
Es ging hier eher um meinen Azubi.
Vielen Dank jedenfalls!
Grüße
Guido
Hallo Ihr,
ich habe neulich sogar erst einen Kommentar gelesen, dass es nicht einmal die 2-Monatskündigungsfrist gibt.
Es steht nämlich nichts dazu im geänderten Gesetz.
Gruß
Marco
Versicherungsjournal 29.07.2002
Keine Kündigungsfrist mehr
Wer die Mitgliedschaft in seiner gesetzlichen Krankenversicherung wegen einer Erhöhung des Beitragssatzes kündigen möchte, braucht dafür keine Frist einzuhalten.
Auch Monate – theoretisch sogar Jahre - nach der Beitragserhöhung sei der Kassenwechsel noch möglich, teilte die Stiftung Warentest mit.
Die frühere Frist von zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird, ist im Zuge der Gesundheitsreform verschwunden.
Kassen wehren sich
Allerdings wehren sich nach den Erfahrungen der Stiftung die Krankenkassen gegen diese Interpretation des Sonderkündigungsrechts.
Sie hielten den Wegfall der Frist für einen Irrtum des Gesetzgebers, weswegen die alte Regelung weiter wirksam sei.
Gesetz ist Gesetz
Das sieht das Bundesversicherungsamt offenbar anders. Es wird von den Warentestern so zitiert: „Gesetz ist Gesetz. Wenn dort nichts von einer Frist steht, gibt es auch keine“.
In den bisherigen Streitfällen hätten sich die Kassen gefügt, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sei es noch nicht gekommen, habe die Aufsichtsbehörde erklärt.
nix durcheinanderwerfen!
Hallo,
ich habe neulich sogar erst einen Kommentar gelesen, dass es
nicht einmal die 2-Monatskündigungsfrist gibt.
doch, die gibt es - wenn (!) Du normal oder wegen Beitragserhöhung kündigst, musst Du dies mit einer Frist von 2 Monaten tun.
Wenn man sich aber nun in der 18-monatigen >Bindungsfrist bewegt, dann kann man nur wegen beitragserhöhung kündigen.
Hier war es bis 31.12. so, das man innerhalb des Monats kündigen musste, in dem die Beitragserhöhung erfolgte. DIESE Regelung ist eventuell weggefallen.
Gruß,
Micha
Gruß
Marco
Versicherungsjournal 29.07.2002
Keine Kündigungsfrist mehr
Wer die Mitgliedschaft in seiner gesetzlichen
Krankenversicherung wegen einer Erhöhung des Beitragssatzes
kündigen möchte, braucht dafür keine Frist einzuhalten.
Auch Monate – theoretisch sogar Jahre - nach der
Beitragserhöhung sei der Kassenwechsel noch möglich, teilte
die Stiftung Warentest mit.
Die frühere Frist von zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung
wirksam wird, ist im Zuge der Gesundheitsreform verschwunden.
Kassen wehren sich
Allerdings wehren sich nach den Erfahrungen der Stiftung die
Krankenkassen gegen diese Interpretation des
Sonderkündigungsrechts.
Sie hielten den Wegfall der Frist für einen Irrtum des
Gesetzgebers, weswegen die alte Regelung weiter wirksam sei.
Gesetz ist Gesetz
Das sieht das Bundesversicherungsamt offenbar anders. Es wird
von den Warentestern so zitiert: „Gesetz ist Gesetz. Wenn dort
nichts von einer Frist steht, gibt es auch keine“.
In den bisherigen Streitfällen hätten sich die Kassen gefügt,
zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sei es noch nicht
gekommen, habe die Aufsichtsbehörde erklärt.
Hallo Jaku,
doch, die gibt es - wenn (!) Du normal oder wegen
Beitragserhöhung kündigst, musst Du dies mit einer Frist von 2
Monaten tun.
Okay… das Ziel… das ist 2 Monate.
Wenn man sich aber nun in der 18-monatigen >Bindungsfrist
bewegt, dann kann man nur wegen beitragserhöhung kündigen.
Hier war es bis 31.12. so, das man innerhalb des Monats
kündigen musste, in dem die Beitragserhöhung erfolgte. DIESE
Regelung ist eventuell weggefallen.
Nicht nur eventuell, sie ist weg. 
Gruß
Marco
PS: sorry, hatte das wohl eben etwas verwechselt.
hallo Micha,
vollkommen richtig!
das war ja die besondere Neuerung. Denn Karlsruhe hatte aufgefordert, die Unterschiede Pflichtfreiwillig zu elliminieren.
Im Zugre dieser Änderungen musste der Gesundheitsminister auch im Februar die Beitragsberechnung für freiwillige Rentner ändern. Eigentlich hätte er den Pflichtversicherten die Bestimmungen für Freiwille aufs Auge drücken müssen. Das war aber so kurz vor der Wahl nicht machbar. Also hat man die freiwillversicherten „begnadigt“… für ein paar Monate (bis nach der Wahl). Denn diese Belastung würde die GKV nicht durchstehen (300.000.000 € Schaden). Gleich welche partei gewinnt, es wird wieder geändert…oder die Beiträge drastisch angehoben.
grüße
Raimund
wie das Leben spielt: gerade gefunden:
Donnerstag 1. August 2002, 20:43 Uhr
Krankenkassen drohen neue Beitragserhöhungen
Heilbronn (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen stehen nach einem Zeitungsbericht vor einer neuen Welle von Beitragserhöhungen. Über alle Kassen werden die Beitragssätze 2003 nochmals um mindestens 0,5 Prozentpunkte steigen, wenn es keine Sofortmaßnahmen gibt, sagte der Chef der AOK Baden-Württemberg, Roland Sing, der «Heilbronner Stimme». Auch seine AOK könne dann ihren derzeitigen Satz von 14,2 Prozent nicht mehr halten. Bei vielen Kassen sind nach Informationen des Blattes die Defizite seit der Jahreswende weiter gewachsen.
Das ist die Bestätigung für mein Schreiben gleich darunter.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
auch wenn wir uns prinzipiell einig sind, das die gesetzlichen KK (auch auf Grund der Gesetzgebung) das Letzte sind, wenn die AOK kritisiert, haben die anderen was richtig gemacht
).
Gruß,
Micha
P.S. nur falls von irgendwem die Frage ansteht, warum ich dann noch gesetzl. versichert bin: mir fehlt leider noch ne Mark jeden Monat…