Hallöchen @ all ^^
Rein hypothetisch gefragt:
In einem Mietvertrag steht kein Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten, nur, dass sie jährlich abgerechnet werden und
dazu folgender Wortlaut:
Die Betriebskosten sind als Vorschuß vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich per 30.o9. mit dem Mieter abgerechnet.
Die 1. Nebenkostenabrechnung war vom 01.01. - 31.12. und trudelte fristgemäß im August ein.
Die 2. Nebenkostenabrechnung war ebenfalls für den Zeitraum 01.01. - 31.12., allerdings wurde diese erst am 27.12. zugestellt.
Dazu die Frage: Ist die am 27.12. zugestellte Nebenkostenabrechnung fristgemäß?
Das der 31.12. normalerweise die Frist für die Nebenkostenabrechnung ist, ist bekannt. Auch, dass diese Frist eine Ausschlußfrist ist. Aber kann diese Frist vertraglich verkürzt werden?
Wenn der 30.09. so explizit in den Mietvertrag geschrieben wird, wie sieht es dann aus?
Ich freue mich auf aussagekräftige Antworten
und bedanke mich bei euch,
lg, desaster