Fristgerechte Ankündigung Fassadensanierung

Hallo,

wie lange vor den entsprechenden Maßnahmen muss einem Mieter die Ankündigung einer Fassadensanierung zugehen?

Die Situation: Samstag wurde ein Schreiben der Hausverwaltung in den Hausflur gehängt, dass am darauffolgenden Mittwoch mit einer Fassadensanierung begonnen werde. Adressiert ist das Schreiben an die Eigentümer (die allerdings überwiegend gar nicht in den Wohnungen wohnen, sondern diese vermietet haben). Bis übermorgen müssen die Balkon leergeräumt sein. „Ab Arbeitsbeginn“ müssen die Rollläden unten sein. Die Balkone sind also in nächster Zeit nicht nutzbar. Es wird ein Gerüst aufgestellt. Wie lange die Arbeiten dauern und wann welcher Balkon dran ist, wird nicht mitgeteilt.
Muss ein Mieter das so hinnehmen? Können Mieter keine angemessene Ankündigungszeit erwarten, so dass zB ein Mieter seinen Urlaub hätte verschieben können, von dem er nun gar nichts hat, da der Balkon nicht genutzt werden kann?

Wäre für Informationen sehr dankbar!
Gruß
Jonas

Hallo !

Leider ist im Mietrecht nur die „Modernisierungs-Baustelle“ erwähnt,nicht eine „nur“ Reparatur oder Instandsetzung.

Modernisierungen,die dann später auch zu einer Mieterhöhung führen werden müssen 3 Monate vorher angekündigt werden. Es muss alles angesprochen werden,Art und Umfang der Baumaßnahmen,Zeitplan,Höhe der Mieterhöhung usw.

Hier muss der Mieter ja zustimmen,bzw. hat sogar eine Sonderkündigunsrecht.

Ob man das auch für Reparaturen und Instandhaltungen verwenden kann ?
Das weiss ich nicht,für Notfallmaßnahmen sicherlich nicht,das muss von jetzt auf gleich gehen.

Aber alles geplante hat Zeit und kann lange vorher und ausführlich den Mietern mitgeteilt werden. Schließlich sollen die sich darauf einstellen und können planen und ggf. auch die Miete mindern,wenn man Teile der Wohnung nicht nutzen kann.
Eine Fassadensanierung ist m.E. keine Notreparatur,die nur 3 Tage Vorlauf erfordert. Die Verwaltung sollte das bereits sehr lange wissen.

Aber eigentlich müssen die Eigentümer ihre Mieter selbst benachrichtigen,was geplant ist oder es der Hausverwaltung auftragen.

mfG
duck313

Hallo duck313,

danke für deine Antwort!

Leider ist im Mietrecht nur die „Modernisierungs-Baustelle“
erwähnt,nicht eine „nur“ Reparatur oder Instandsetzung.

Das ist wirklich ein Manko des Mietrechts.

Modernisierungen,die dann später auch zu einer Mieterhöhung
führen werden müssen 3 Monate vorher angekündigt werden. Es
muss alles angesprochen werden,Art und Umfang der
Baumaßnahmen,Zeitplan,Höhe der Mieterhöhung usw.

Hier muss der Mieter ja zustimmen,bzw. hat sogar eine
Sonderkündigunsrecht.

Ob man das auch für Reparaturen und Instandhaltungen verwenden
kann ?

Ich fürchte nicht. Aber vielleicht meldet sich noch jemand mit Wissen diesbezüglich.

Aber alles geplante hat Zeit und kann lange vorher und
ausführlich den Mietern mitgeteilt werden. Schließlich sollen
die sich darauf einstellen und können planen und ggf. auch die
Miete mindern,wenn man Teile der Wohnung nicht nutzen kann.
Eine Fassadensanierung ist m.E. keine Notreparatur,die nur 3
Tage Vorlauf erfordert. Die Verwaltung sollte das bereits sehr
lange wissen.

Eben. Von einer Eigentümerin habe ich erfahren, dass diese Sache schon sehr lange überlegt wurde. Eine eilige Sache im Sinne eines Notfalls ist es definitiv nicht. Und wenn es rechtlich nicht geregelt sein sollte, so sollte doch an beide Seiten -eben auch an die Mieter- gedacht werden und entsprechend frühzeitig und umfassend informiert werden. Gehört für mich einfach zu einem „guten Miteinander“.
Und im Sinne der Eigentümer wäre es auch -was würden sie denn tun, wenn Mieter verreist wären? Deren Balkone dürften sie sicher nicht eigenmächtig räumen…
Soweit ich nun in Erfahrung gebracht habe, ist eine Mietminderung offenbar zulässig, da ja tatsächlich ein Teil der Wohnung -für den Miete bezahlt wird- nicht nutzbar sein wird. Außerdem müssen tagsüber die Rollläden unten sein. Was an Dreck entsteht, ist unklar.

Aber eigentlich müssen die Eigentümer ihre Mieter selbst
benachrichtigen,was geplant ist oder es der Hausverwaltung
auftragen.

Das habe ich jetzt auch gelesen: Die Vermieter müssen informieren. In diesem Fall hat es die Hausverwaltung getan, allerdings nicht direkt, da sie ja nicht an die Mieter adressiert hat. Aber dieses Argument wird niemanden interessieren.
Sehr ärgerlich das Ganze.

Gruß
Jonas

Hallo,

kann vielleicht noch jemand etwas zur Ankündigungsfrist sagen?

Und weiß jemand, ob Mieter einen Anspruch auf einen Durchführungsplan haben -also zu welcher Uhrzeit beginnen die Arbeiten, was wird wann durchgeführt, wann ist welcher Balkon dran und wie lange dauert alles insgesamt (dass Unplanmäßiges dazwischen kommen kann, ist klar; die Frage wäre, dauert es im Normalfall Tage, Wochen oder Monate…)?

Danke!
Jonas

Hallo Jonas,

Und weiß jemand, ob Mieter einen Anspruch auf einen
Durchführungsplan haben -also zu welcher Uhrzeit beginnen die
Arbeiten, was wird wann durchgeführt, wann ist welcher Balkon
dran und wie lange dauert alles insgesamt (dass Unplanmäßiges
dazwischen kommen kann, ist klar; die Frage wäre, dauert es im
Normalfall Tage, Wochen oder Monate…)?

das hätten auch wir als Eigentümer gerne so gehabt, als bei uns die Fassade renoviert wurde. Leider lief es selbst für die Selbstnutzer nicht ordentlich. Aber das ist dann einer schlampigen unprofessionellen Hausverwaltung geschuldet.

Viele Grüße,

Karin