Hallo duck313,
danke für deine Antwort!
Leider ist im Mietrecht nur die „Modernisierungs-Baustelle“
erwähnt,nicht eine „nur“ Reparatur oder Instandsetzung.
Das ist wirklich ein Manko des Mietrechts.
Modernisierungen,die dann später auch zu einer Mieterhöhung
führen werden müssen 3 Monate vorher angekündigt werden. Es
muss alles angesprochen werden,Art und Umfang der
Baumaßnahmen,Zeitplan,Höhe der Mieterhöhung usw.
Hier muss der Mieter ja zustimmen,bzw. hat sogar eine
Sonderkündigunsrecht.
Ob man das auch für Reparaturen und Instandhaltungen verwenden
kann ?
Ich fürchte nicht. Aber vielleicht meldet sich noch jemand mit Wissen diesbezüglich.
Aber alles geplante hat Zeit und kann lange vorher und
ausführlich den Mietern mitgeteilt werden. Schließlich sollen
die sich darauf einstellen und können planen und ggf. auch die
Miete mindern,wenn man Teile der Wohnung nicht nutzen kann.
Eine Fassadensanierung ist m.E. keine Notreparatur,die nur 3
Tage Vorlauf erfordert. Die Verwaltung sollte das bereits sehr
lange wissen.
Eben. Von einer Eigentümerin habe ich erfahren, dass diese Sache schon sehr lange überlegt wurde. Eine eilige Sache im Sinne eines Notfalls ist es definitiv nicht. Und wenn es rechtlich nicht geregelt sein sollte, so sollte doch an beide Seiten -eben auch an die Mieter- gedacht werden und entsprechend frühzeitig und umfassend informiert werden. Gehört für mich einfach zu einem „guten Miteinander“.
Und im Sinne der Eigentümer wäre es auch -was würden sie denn tun, wenn Mieter verreist wären? Deren Balkone dürften sie sicher nicht eigenmächtig räumen…
Soweit ich nun in Erfahrung gebracht habe, ist eine Mietminderung offenbar zulässig, da ja tatsächlich ein Teil der Wohnung -für den Miete bezahlt wird- nicht nutzbar sein wird. Außerdem müssen tagsüber die Rollläden unten sein. Was an Dreck entsteht, ist unklar.
Aber eigentlich müssen die Eigentümer ihre Mieter selbst
benachrichtigen,was geplant ist oder es der Hausverwaltung
auftragen.
Das habe ich jetzt auch gelesen: Die Vermieter müssen informieren. In diesem Fall hat es die Hausverwaltung getan, allerdings nicht direkt, da sie ja nicht an die Mieter adressiert hat. Aber dieses Argument wird niemanden interessieren.
Sehr ärgerlich das Ganze.
Gruß
Jonas