Fristgerechte Gehaltszahlung

Hallo zusammen,

hier eine Frage zu einer Klausel aus einem Arbeitsvertrag,
ich will jetzt nicht ultra-kleinlich sein, aber es interessiert mich nun mal, also:

„…das Gehalt wird ZUM letzten des Monats überwiesen…“

Nehmen wir an, das Gehalt kommt am 31.01. um 23.45 auf das Konto des AN. Ist das fristgerecht? Müsste die Klausel dann nicht lauten:
„…das Gehalt wird AM letzten des Monats überwiesen“ ??

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Julia

Hallo,

„…das Gehalt wird ZUM letzten des Monats überwiesen…“

Nehmen wir an, das Gehalt kommt am 31.01. um 23.45 auf das
Konto des AN. Ist das fristgerecht? Müsste die Klausel dann
nicht lauten:
„…das Gehalt wird AM letzten des Monats überwiesen“ ??

scheint mir ziemlich eindeutig. Es muss am letzten Tag auf dem Konto des AN sein, wird meist schon einige Tage vorher vom AG überwiesen.
Wenn er es erst AM letzten Tag überweisen würde, würde es vermutlich erst im nächsten Monat auf dem Konto des AN landen (abhängig von Bank des AN).

Beatrix

Tach!

Nö…das macht schon einen Unterschied.

Schaue mal auf Kontoauszug. Da müßte es zwei Daten geben. Es gibt das Datums der Buchung und das Datum der Wertstellung. Es ist möglich und kommt des öfteren vor, dass gerade bei Gehaltszahlungen beide Daten voneinander abweichen. Die Bank ist ggf. verpflichtet, die Wertstellung zurückzudatieren, d. h. das Geld wird am 3.1.01 abgebucht, verbucht, die Wertstellung erfolgt zum 31.12.00. Dann wirst Du so behandelt, als ob das Geld zum 31.12. gezahlt wurde.

Und der Arbeitgeber hat seine Pflicht erfüllt. Dir ist auch kein Schaden entstanden.

Mahlzeit!

Und der Arbeitgeber hat seine Pflicht erfüllt. Dir ist auch
kein Schaden entstanden.

Naja außer der Lasteinzug für die Miete am 1. des Monats die zurückging,
weil das Konto nicht gedeckt war.

Nee ich denke so ganz egal ist das auch nicht mit dem rückwärts
datieren.

Gruß
Stefan

„…das Gehalt wird ZUM letzten des Monats überwiesen…“

Nehmen wir an, das Gehalt kommt am 31.01. um 23.45 auf das
Konto des AN. Ist das fristgerecht?

Hi Julia,
Zum überwiesen = wird so überwiesen, dass es am letzten Tag des Monats da ist.
Übliche Verzögerungen müssen vom AG eingerechnet werden. Weiterleitungsfehler der Bank dagegen nicht.

23:45 Uhr? Da ist vom Tag ja noch 15 Minuten übrig. Fristgerecht.
23:59:59 Uhr? fristgercht
00:00:00 Uhr nicht mehr fristgerecht

Da Banken aber Daueraufträge ubnd Einzüge in der Regel nicht schon um 0 Uhr bearbeitennund weiterleiten, spielt diese Zeit aber keine Rolle.

Gruß
BJ

Hallo,

wenn das Geld am 1. des Monats erst ankommt und das zu spät ist,ist ja klar, mir geht es darum *haarespalt* ob das Gehalt theoretisch um 0.01 Uhr am 31.01. auf dem Konto sein müsste, weil es ja ZUM Letzten heíßt.
Denn wer würde denn nicht etwas blöd aus der Wäsche gucken, wenn er bis Nachts 23.59 Uhr am 31.01. immernoch kein Gehalt auf dem Konto hätte.

Ich hoffe ich hab das jetzt irgendwie verständlich rübergebracht,
sonst schimpft kurz:wink:

gruß

julia

23:45 Uhr? Da ist vom Tag ja noch 15 Minuten übrig.
Fristgerecht.
23:59:59 Uhr? fristgercht
00:00:00 Uhr nicht mehr fristgerecht

Da Banken aber Daueraufträge ubnd Einzüge in der Regel nicht
schon um 0 Uhr bearbeitennund weiterleiten, spielt diese Zeit
aber keine Rolle.

Hallo BigJohn,

ok, vielen Dank, das hilft weiter, hatte deine Antwort leider erst später gelesen als ich meinen 2. Artikel geschrieben hatte.

Ok, jetzt kann ich beruhigt einschlafen.

Schönen Dank & Schöne Grüße

Julia

Tach,

das ist die Frage, kann theoretisch sein, kann aber auch sein, dass die bank wegen der Wertstellung die Miete doch überweist…

Mahlzeit!

das ist die Frage, kann theoretisch sein, kann aber auch sein,
dass die bank wegen der Wertstellung die Miete doch
überweist…

Nöö, wenn die Bank erst am 3. überweist, dann erfährt die Empfängerbank
auch erst am 3. das eine Zahlung mit Wertstellung 1. eingeht und
wird daher die Lastschrift am 1. zurückgegeben.

Gruß
Stefan