Fristgerechte Kündigung

Hallo!

Eine Wohngemeinschaft (3er Wg) soll zum 31.12.2010 aufgelöst werden. Alle Parteien stehen als eigenständige Mieter im Mietvertrag und haben Unterschriften bei Mietvertragsabschluss geleistet. Einer der Mieter hat einseitig innerhalb der drei Werktags-Regelung am Montag (4.10) zum 31.12.10 gekündigt, die anderen beiden erst am gestrigen Dienstag (05.10), ebenfalls zum 31.01.10.

Meine Frage daher, wie ist dieses Vorgehen rechtlich zu bewerten? Ist die einseitige Erklärung am Montag gültig oder hätte es dazu die Kündigungen/schriftlichen Genehmigungen der anderen beiden Mieter benötigt? Stehen diese Kündigungen in einem zeitlichen Zusammenhang, und wenn ja, würde die Kündigung zum 31.12. oder 31.1. wirksam werden? oder ist die Kündigung eines Mieters zum 31.12.10 und die anderen beiden zum 31.1.11 wirksam?

Wer weiß Rat?

Dankeschön!

Hallo, ich sehe zwei Probleme:

  1. Der Samstag zählt - sofern die Frist nicht genau an diesem Tag abläuft - als Werktag mit. Das hieße, Kündigungen Zugang 5.10.2010 wären zu spät für den 31.12. Umdeutungen für den 31.01.2011 könnten erfolgen.
    Aber m.E. gibts noch ein Problem: Es handelt sich - so weit ich das verstanden habe- um einen einheitlichen Mietvertrag mit drei Hauptmietern. Ein solcher Vertrag kann dann auch nur einheitlich von allen dreien gekündigt werden. Also wäre auch die Kündigung des ersten unwirksam.

Ich gebe den Rat, die Hausverwaltung anzurufen und zu besprechen, ob eine Beendigung zum 31.12.2010 möglich ist.
Viel Glück!