Fristgerechte Kündigung?

Hallo!

Eine Wohngemeinschaft (3er Wg) soll zum 31.12.2010 aufgelöst werden. Alle Parteien stehen als eigenständige Mieter im Mietvertrag und haben Unterschriften bei Mietvertragsabschluss geleistet. Einer der Mieter hat einseitig innerhalb der drei Werktags-Regelung am Montag (4.10) zum 31.12.10 gekündigt, die anderen beiden erst am gestrigen Dienstag (05.10), ebenfalls zum 31.01.10.

Meine Frage daher, wie ist dieses Vorgehen rechtlich zu bewerten? Ist die einseitige Erklärung am Montag gültig oder hätte es dazu die Kündigungen/schriftlichen Genehmigungen der anderen beiden Mieter benötigt? Stehen diese Kündigungen in einem zeitlichen Zusammenhang, und wenn ja, würde die Kündigung zum 31.12. oder 31.1. wirksam werden? oder ist die Kündigung eines Mieters zum 31.12.10 und die anderen beiden zum 31.1.11 wirksam?

Der Vermieter kann die Kündigung als nicht fristgerecht zurückweisen und auf einer frist- und formgerechten Kündigung durch alle drei Mieter gemeinsam zum 31.3.2011 bestehen. Zur Erlangung von Rechtssicherheit sollten Sie sich daher die erfolgten Kündigungen vom Vermieter zum Wunschtermin unter Verzicht auf die Wahrung der Frist- und Formvorschriften verbindlich bestäigen lassen oder gemeinsam eine ordnugnsgemäße Kündigung zum Ende Januar 2011 hinterhersenden.

Hi und guten Tag,
da alle Mieter als eigenständige Partei im Mietvertrag stehen, gehe ich davon aus, das jeder kündigen kann, wie er will und das die Kündigung auch einzeln wirksam wird. Es kommt ja auch vor, dass ein Mitglied einer WG kündigt, aus welchen Gründen auch immer, da wird der freie Platz eben neu vermietet, entweder von den verbleibenden Mitgliedern, die dem Vermieter den neuen Mieter vorschlagen (wobei er ihn nicht nehmen muss, wenn er Bedenken hat) oder aber vom Vermieter selbst.
Also ist davon auszugehen, das Einzelkündigungen wirksam sind. Könnt ihr nicht mit dem Vermieter reden, das ihr alle zum 31.12.2010 aus dem Vertrag entlassen werdet? Übrigens, so viel ich weiß, haftet eine WG nur gesamtschuldnerisch, wenn ein Mitglied mit seiner Miete in Verzug gerät.
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Viel Glück und viel Erfolg,
Gruß aus RE
Uschi

zunächst kommt es darauf an, wie der MV bzgl. der gegenseitigen bevollmächtigungen aufgestellt ist.
gelten dürfte der 31.01.11 für alle 3, also sollten die beiden spätkündlinge den januar noch komplett leisten.

Hi
also wie was hineinkommt so kommt es auch wieder hinaus. so oder ähnlich lautet die Faustregel. Zusammen unterschrieben, zusammen auch wieder hinaus.Ist sicherlich eine Streitsache. Im dümmsten Fall darf der eine schon zum 31.12 und der Rest erst zum 31.01. Ist relativ kompliziert, da ja geklärt sein muß ob der eine die Vollmacht hatte für alle zu sprechen? Versuchts doch einfach imguten mit dem Vermieter und macht ihm klar das die paar Kröten mehr die er eventuell bekommen würde gegen die Kosten eines Rechtsstreits stehen.
Gruß Peter

Hallo, kann leider nicht helfen