Fristgerechte Kündigung AN?

Ich habe die Kündigung meines Arbeitsverhältnis per Einschreiben/Einwurf verschickt. Diese ging am letzten Tag der Frist in den Machtbereich des AG (31.12.09). Der Nachweis der Post liegt vor. Der AG bestätigt nun die Kündig erst zum 30.06.10 (und nicht zum 31.03.10) und beruft sich auf verspäteten Eingang, da er die Post erst am 04.01. auf seinem Tisch hatte. Der Hol- und Bringedienst des AG hat das Postfach aber am 31.12.09 geleert. Außerdem sagt der AG, ich wusste vom Urlaub der Firma an diesem Tag (spielt das überhaupt eine Roll?) Ist die Kündigungsfrist nun eingehalten oder nicht? Ich benötige dringend Antworten - am besten mit Paragraphen und/oder Vergleichsurteilen etc.

Hallo,

das du die Kündigung via Einschreiben verschickt hast, war schon mal gut. Besser aber ist immer via Einschreiben mit Rückschein. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Relevant für den Eingang beim AG ist der Poststempel. Das er die Post erst Tage später auf dem Tisch hatte, ist eine interne Sache und meiner Meinung nach total unrelevant. DU musst nicht auf den Urlaub achten. Vielmehr ist er für die Post auch im Urlaub verantwortlich. Es könnte ja ein z.B. ein Bußgeldbescheid drin sein und wenn er 4 Wochen zu hat, kann er auch nicht einfach sagen " ich hatte urlaub und nichts bekommen…" Du hast die Bestätigung der Abgabe des Einschreibens bei der Post. Ich würde mir einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich bin nur Laie, und wenn er sich jetzt schon querstellt, helfen Argumente wahrscheinlich auch nicht.

Tipp: Wichtige Dokumente immer via Rückschein schicken!

Bitte gib mir mal über den Ausgang der Angelegenheit bescheid.

Danke für die Antwort.
Also ich habe extra Einschreiben - EINWURF gewählt, damit am Ende nicht heißt, es war keiner da, der unterschreiben konmnte…(nach einer gewissen Zeit geht wohl m. E. ein ES-Rückchein zurück, wenn keiner da war und eine Frist verstrichen ist) Mit Einwurf in den Postkasten der Firma befindet sich wohl die Kündigung im „Machtbereich“ der Firma und gilt als zugestellt - das habe ich sogar schriftlich im Zustellbericht der Post.

Ahso…okay…das war dann clever von dir mit dem Einwurf :wink:

Also letzlich zählt der Poststempel. ( Meine ich zu wissen…)

Also eine juristische Antwort kann ich dir nicht geben, empfehle dir aber die Seite www.recht.de . Melde dich dort an und Poste dein Anliegen. Wichtig ist, das du es dort als " Was wäre, wenn Person X eine Kündigung an AG Y schickt…" Denn sonst ist es eine persönliche Beratung . Dieses Forum ist kostenlos und schon zig Mal von mir genutzt!

LG Sarah

Hallo, Da ich derzeit im Zug sitze, kann ich Dir eine Paragraphen nennen. Auf jeden Fall bist Du im Recht. Der 31.12. ist defintif ein Werktag und somit ist Deine Kündigung fristgerecht zugegangen.

Die passenden Urteile/Paragraphen, kann ich Dir evtl. morgen schicken.

Dank - das ist prima. Aber ich hole mir dennoch einen Termin beim Anwalt. Habe eine RSV - die können auch was tun für mein Geld.

Hallo DT64!
Sorry für die Verspätung…
Eine Kündigung ist eine einseite empfangsbedürftige Willenserklärung, die im Arbeitsrecht in Schriftform erfolgen muss.Dies liegt vor.

Du hast den Nachweis durch die Post-damit ist alles rechtens zum 31.12.09-ob die nun im Urlaub sind oder nicht spielt überhaupt keine rolle!
(Und wenn der AG anschließend noch 4 Monate krank gewesen wäre-könntest du erst ende des jahres kündigen oder was? Völliger Quatsch!!!)

warum eigentlich eine frist von 3 monaten?
gesetzlich sind 2-4 wochen!

MfG

Bin seit 17 Jahren dabei und im AV steht 3 Monate zum Quartalsende.