Hallo zusammen,
angenommen, ein AG hat einem AN im Rahmen einer vertraglichen 4-Wochen Frist gekündigt.
Der AN ist derzeit krankgeschrieben. Nach erhalt der Kündigung kann man davon ausgehen, das der AN sich bis zum Ablauf des Vertrages weiterhin krankschreiben lassen wird.
Besteht die Möglichkeit, das der AG daraufhin reagiert und eine fristlose Kündigung schickt, die dann auch Gültigkeit hat, obwohl o.g. fristgerchte Kündigung bereits erfolgt ist?
Kann der AG durch die fortwährende Krankheit des AN diesem verweigern,
dem Lohn bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen bzw. hat er im Falle von Krankheit des AN überahutp eine Handhabe, eine Zahlung zu verweigern?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Thomas
Lohn bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muß der Arbeitgeber grundsätzlich 6 Wochen lang zahlen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde die fristlose Kündigung wegen Krankheit ausgespochen. Krankheit (vom Arzt attestiert!) ist aber kein Grund für eine fristlose Kündigung. Selbst eine fristgerechte Kündigung wegen Krankheit setzt voraus, daß der Arbeitnehmer in Zukunft (!) voraussichtlich ziemlich lang krank sein wird.
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Hallo & vielen Dank für die Antwort!
Die Kündigung wurde fristgercht ausgesprochen, von daher ist Alles optimal, da der AN eben genau darauf hinaus wollte.
Es stellt sich die Frage, ob der AG dem AN nach bereits erfolgter Kündigung eine weitere frsitlose Kündigung aussprechen kann, weil der AN sich bis zum Ablauf des Vertrages krankschreiben lässt.
Danke & Viele Grüße,
Thomas
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Hallo,
einem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen weil er krank ist ohne das er sich was zu Schulden kommen ließ kann teuer werden. Man kann dem Arbeitnehmer zwar kündigen weil er krank ist aber eben nur fristgerecht.
Solange der Arbeitnehmer sich nichts zu Schulden kommen ließ wie z.B. Diebstahl oder ähnliches kann er bei einer fristlosen Kündigung vor Gericht ziehen und bekommt am Ende noch Recht. Da müßte der Arbeitnehmer ein paar Abmahnungen haben dann würde es wieder anders aussehen.
Viele Grüße
Colorpainter
Hallo
Es stellt sich die Frage, ob der AG dem AN nach bereits
erfolgter Kündigung eine weitere frsitlose Kündigung
aussprechen kann, weil der AN sich bis zum Ablauf des
Vertrages krankschreiben lässt.
Du kannst als AG den medizinischen Dienst der KK anrufen und die AU überprüfen lassen. Sollte diese dann erschüttert werden, kannst Du fristlos kündigen. Natürlich kannst Du als AG auch jetzt einfach so ins Blaue hinein fristlos kündigen. Ohne Beweis, daß der AN nicht AU ist, wirst Du allerdings vor dem Arbeitsgericht verlieren.
Gruß,
LeoLo