Fristgerechte Kündigung oder etwas übersehen?!

Folgender Fall. AN arbeitet seit dem 25.08.2012 als ausgelernte Kraft in ihrem Betrieb (hat dort auch die Ausbildung gemacht). AN bewirbt sich im November außerhalb, da sie den Arbeitsplatz wechseln will. Am 21.11.2012 erhält AN die Zusage des neuen Betriebes per E-Mail. Am 22.12.2012 (Samstag) schickt AN die frsitgerechte Kündigung per Einwurf Einschreiben an ihren jetzigen Betrieb („ordentliche Kündigung zum 31.01.2013“). Der Tarifvertrag von AN sieht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende bei einem Arbeitsverhältnis bis zu 6 Monaten vor, bei einem Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr sind es 4 Wochen zum Monatsschluss.
Nun die Fragen:
Hat die Ausbildung etwas mit der Kündigungsfrist zu tun? Muss die Kündigung wegen dem Einstellungsdatum von AN (25.08.2012)anders gehandhabt/ formuliert werden? Reicht ein Einwurf Einschreiben aus, damit die Kündigung zur Wirkung kommt? Gilt theoretisch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss? Wenn „zum“ 31.01.2013 gekündigt wird, ist dann der 31.01.2013 auch der letzte Arbeitstag im alten Betrieb? Kann sich AN auf die E-Mail (Zusage) des neuen Betriebes verlassen oder gilt diese nicht als Zusage?

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten.

Für Berufausbildung gelten ein paar besondere Bedingungen gem. BBiG.
Einwurf reicht für Kündigung, wirksam wird sie aber erst, wenn sie der anderen Seite bekannt wird. Den nachweis muss der Absender erbringen.
Kündigungsfrist gilt gem. BGB § 622.
Auf E-Mail-Zusage würde ich mich nicht verlassen. Zwar gilt sogar ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag, doch im Streitfall ist da schwer etwas zu beweisen.

Hallo

Es gibt in einem Tarifvertrag zwei mögliche Formulierungen zu Kündigungsfristen:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses, d.h. ohne Ausbildung
  • Dauer des Beschäftigingsverhältnis, d.h. mit Ausbildungszeit
    Ein normales Schreiben (ohne Einschreiben) reicht aus.
    Gerechnet wird vom 25.8.plus 6 Monate-25.2. zwei Wochen vor Ende Februar wäre also möglich, die Kündigung muss innerhalb der 2 Wochen Frist sein,nicht das Ende des Arbeitsverhältnis. Letzter Tag ist der 31.1. in Ihrem Beispiel.
    Ein wirksames Arbeitsverhältnnis beim neuen Arbeitgeber kommt erst mit der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag zu stande. Mail wäre mir zu unsicher…
    schöne Feiertage
    Helmut

In dem angesprochenen Tarifvertrag (TV UK) gibt es folgende Formulierung für die Künsigungsfrist: „Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats.“ Beduetet ja quasi, dass die Ausbildungszeit nicht dazu zählt, richtig?