Hallo,
angenommen Herr A hat bei einem Provider fristgerecht zum 31.12.07 gekündigt (DSL+ISDN) ohne Beantragung einer Portierung der Rufnummer durch seinen neuen Anbieter o.ä.
„Abgeschaltet“ wurde Herr A jedoch erst am 04.01.08. Nun würde der Anbieter für diese 4 Tage im Januar eine anteilige Grundgebühr verlangen, obwohl Herr A, brav wie er ist, keine Leistungen (Telefon/Internet) mehr in Anspruch genommen hat. Wenn Herr A der Rechnung widerspricht und als Antwort bekäme:
„Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Anschlusses zum 04.01.2008 eingerichtet wurde“ - wäre dies tatsächlich so OK??
Warum sollte A bezahlen, wenn der Provider ihn erst später abschaltet - da hat er doch überhaupt keinen Einfluss darauf…
Vielen Dank für eine Antwort
Grüße Torsten