Fristgerechte Kündigung Telekommunikationsanbieter

Hallo,
angenommen Herr A hat bei einem Provider fristgerecht zum 31.12.07 gekündigt (DSL+ISDN) ohne Beantragung einer Portierung der Rufnummer durch seinen neuen Anbieter o.ä.
„Abgeschaltet“ wurde Herr A jedoch erst am 04.01.08. Nun würde der Anbieter für diese 4 Tage im Januar eine anteilige Grundgebühr verlangen, obwohl Herr A, brav wie er ist, keine Leistungen (Telefon/Internet) mehr in Anspruch genommen hat. Wenn Herr A der Rechnung widerspricht und als Antwort bekäme:
„Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Anschlusses zum 04.01.2008 eingerichtet wurde“ - wäre dies tatsächlich so OK??
Warum sollte A bezahlen, wenn der Provider ihn erst später abschaltet - da hat er doch überhaupt keinen Einfluss darauf…

Vielen Dank für eine Antwort

Grüße Torsten

wäre dies tatsächlich so OK??

Wenn die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde (auch Mindestlaufzeit beachten), dann ist das natülich nicht OK und du müsstest auch nichts bezahlen.

Hallo Paul,

vielen Dank für Deine Antwort - sehe ich genau so - ich dachte schon A sei im „falschen Film“ gelandet…

Grüße Torsten