Fristgerechte Kündigung von Zeitschriftenabos

…ist schwierig, wenn Lieferunterbrechungen stattgefunden haben. Verletzt der Verlag seine Sorgfaltspflicht, wenn er Abonnenten nicht rechtzeitig informiert, dass die Kündigung zum ursprünglichen Ablauftermin des Abos trotz Nachlieferungen wegen vorheriger Lieferunterbrechung des Abos vorliegen muss, der Abonnent aber meint, das Abo laufe erst nach Auslieferung der bereits bezahlten Hefte aus? z. B. besteht das Erstabo von Heft 40/2011 bis Heft 39/2012. Schriftlich gekündigt wird am 30.09.2012. Da wegen vorheriger mehrmaliger Lieferunterbrechung bereits ingesamt 6 bezahlte Hefte nachgeliefert werden mußten, erhält der Kunde Heft 45 noch im alten Abo. Die Kündigung zu Heft 46 (erscheint am 12.11.12) ist exakt 6 Wochen (die angegebene Kündigungsfrist) + 1 Tag vorher beim Verlag. Reicht das aus oder darf der Verlag darauf bestehen, dass das alte Abo mit Heft 39/12 ausläuft, ohne die mit dem Jahresbetrag bereits bezahlten Hefte zu berücksichtigen? Hätte der verlag dem Kunden nicht ausdrücklich einen Kündigungstermin nennen müssen statt der allgemeinen Formulierung „6 Wochen vor Ablauf des Abos“. Sind es dann 6 Wochen direkt vor dem „letzten“ Heft oder 6 Wochen vor dem noch nicht bezahlten Heft? Ich finde die Formulierung auf jedne Fall zu schwammig. Wer weiß Rat??

Hallo !

Man kann nicht Fehler in der Zustellung mit dem ursprünglichen Abotermin verknüpfen.
Jahresabo lief bis Heft 39/2012.
Wollte man kündigen,dann müsste man es mit der hier genannten 6-Wochen Frist eben 6 Wochen vor Erscheinen des Hefts Nr. 39.

Scheinbar hat man als Ersatz für nicht gelieferte Ausgaben nicht die alten Nummern nachgeliefert(mag ja sinnvoll sein), sondern man lieferte weitere aktuelle Ausgaben.
Aber am Vertrag änderte sich doch nichts dadurch.
Der ging bis Heft 39/2012.

Hätte man rechtzeitig zu Heft 39 gekündigt,dann wären die fehlenden Ausgaben trotzdem nachgeliefert worden. Ohne das sich dabei das Abo rechtlich verlängert hätte.
Nach 6 Nachlieferungen wäre eingestellt worden. Weil Kunde dann alles bekommen hätte,was er auch im Abo bezahlt hatte.

MfG
duck313