Fristgerechte Kündigung bei automatisch verlängerten Verträgen

Hallo Wissende,

es sei ein Vertrag mit zwischen X und einem Telekommunikationsanbieter T gegeben. Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils 24 Monate, es sei denn man kündigt ihn in der vorgegebenen Frist.

Die Frage, die sich stellt ist die: Was passiert, wenn X fristgerecht (!) kündigt, aber nicht zum Ende der 24 Monate sondern zum Ende des 27. Monats.

Gilt der Vertrag dann ordnungsgemäß zu dem genannten Termin gekündigt?

Oder darf der Telekommunikationsanbieter darauf verweisen, dass man nur mit Wirkung zu Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen kann? und weil dieses nicht geschehen sei, wäre der Vertrag um 24 Monate verlängert worden?

Kann der Kunde hier auch „zum Termin des Anschlusses durch Fa. N“ kündigen ohne in die 24 Monate „Falle“ zu laufen? (Hintergrund: X bekäme, wie 40 andere auch, voraussichtlich in „Monat 27“ einen 16-32mal so schnellen Internetanschluss als T jemals dorthin verlegen würde, quasi eine „Unser Dorf soll schneller werden“-Aktion. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn möglichst wenige der 40 2 Jahre lang doppelt zahlen müssen)

Gruß
VB

Nein.

  1. Laufzeit = 24 Monate. Will man nicht dass es sich automatisch verlängert, dann muss man unter Beachtung der Frist vor Ende der ersten 24 Monate kündigen.
    Kündigt man nach 27. Monaten, dann laufen doch bereits die zweiten 24 Monate.
    Dann wäre die Kündigung zum Ende der zweiten 24 Monate erfolgt. Man ist also 48 Monate Kunde bei dem Anbieter.

Sei mir nicht böse, aber so klar wie das hier ist, kann man es kaum anders verstehen.

MfG
duck313

irgendwie hast du aber das Thema nicht so richtig verstanden. Ich schrieb „fristgerecht“.

Das heißt: die Kündigung wäre innerhalb der dafür vorgesehen Frist eingegangen, also z.B. bei 1monatiger KF auch einen Monat früher als 24. Nirgendwo schrieb ich, dass die Kündigung nach 27 Monaten erfolgt ist.

Es geht hier um den Unterschied zwischen Kündigungstermin (Eingang der Kündigung) und gewünschter Wirkung der Kündigung.

Vertragslaufzeit: 1.1.16-31.12.17, Kündigungsfrist 1 Monat
Kündigung erfolgt fristgerecht spätestens im November 17 und kommt auch fristgerecht bei T an.
In der Kündigung steht „Ich kündige zum 31. März 18.“

Ist es auch so für dich verständlich?

Einfach mal deinen Anbieter kontaktieren

Die hypothetischen 40 Leute sollen alle ihre Telekommunikationsanbieter anrufen, nur weil du die Antwort auf die Frage nicht weißt? Was würde das ohne eine verbindliche Aussage des Anbieters bringen?

Huhu,

Ganz einfach wir kennen den Anbieter nicht und auch wissen wir nicht, ob der Anbieter den entgegen kommt oder ob er stur auf die Laufzeiten behaart, was nützt dir, wenn jemand schreibt, bei mir ging das so. Bei dir stellt sich der Anbieter quer und es geht bei dir nicht so.

Aber um dir zu antworten Laufzeit des Vertrages ist mindestens 24 Monate was insgesamt mindestens 24 Monate entspricht.

Übrigens bei mir ging das mal.

Hallo,

die Laufzeit hat sich ja bereits verlängert, wenn er kündigen will, kann er dass nur zum 48. Monat und muss dies spätesten einen Monat (Information von dir weiter unten) machen. Er kann nicht zum 27. Monat kündigen, weil er das im 23. Monat hätte machen müssen, dann hätte er zum 27. Monat kündigen können.

Grüße

Ich gehe weiterhin davon aus, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die unabhängig von irgendwelchen Anbietern gilt. Entweder es ist von Rechts wegen möglich oder nicht. Vielleicht kann ja irgendjemand noch die dazugehörigen §§ nennen.

Die massive Nachfrage bei Anbietern ist in der Sache kontraproduktiv. Für die Umsetzung der Angelegenheit wird eine gewisse Anzahl von Interessenten benötigt. Fällt man darunter, erhalten alle 40 kein schnelleres Internet. Es ist wohl damit zu rechnen, dass wenn mehrere Leute dort anrufen, dass die Anbieter massiv unseriöse Gegenangebote anbieten (hier schon geschehen: es wird älteren Herren 8 Mbit/s angeboten, obwohl die Leitungen hier - aufgrund der Länge vom Hauptverteiler bis zum KVZ - max 1 Mbit/s hergeben)

lies meine Antwort an Duck. Ich habe geschrieben, es wird fristgerecht gekündigt, also bei 1 Monat Frist im 23. Monat.

Kannst du denn die Aussage, das eine solche Kündigung möglich sein sollte, mit §§ belegen?

Hallo,

was für eine gesetzliche Grundlage soll es denn hier geben? Der Vertrag endet bei fristgerechter Kündigung vereinbarungsgemäß nach 24monatiger Laufzeit.

Ob der Anbieter die Vertragslaufzeit zu gleichen Konditionen um 3 Monate verlängert, ist eine reine Kulanz-Angelegenheit. Aus meiner Tätigkeit bei einem großen Telekommunikationsanbieter heraus kann ich dir aber versichern, dass diesem Kundenbegehren in der Regel stattgegeben wird. Es entsteht dem Anbieter ja kein Schaden. Wenn der Vertrag mit der zwischenzeitlich abgeschlossenen Subventionierung einer Hardware verbunden ist, profitiert er sogar davon.

Warum soll sich der Anbieter die Chance vergeben, dass der Kunde (eines fernen Tages oder wegen eines anderen Produkts) wieder auf ihn zukommt? Das würde er aber tun, wenn er den Kunden durch unkulantes Gebaren verprellt. Weiterhin würde er für eine schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda sorgen.

Gruß

OKI;

dann hast du fristgerecht gekündigt und zwar zum 27. Monat, alles ok, dann hat sich die Mindestlaufzeit gar nicht verlängert.

Ist ok.

Grüße

Ja, ist nun verständlich.

Und da monatlich gezahlt wird, müsste auch eine Kündigung zu jedem Monatsende nach der Mindestlaufzeit möglich sein.

Ei Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten ist gesetlich so geregelt, dass er 24 Monate läuft und nicht 27 Monate, eine Änderung ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien dies Zustimmen. Also bitte bei der andern Vertragspartei nachfragen.

Ist das denn so schwer?

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gesetzliche grundlage:
ein vertrag ist einzuhalten.

du versuchst hier über irgendwas zu diskutieren, das niemand außer dir kennt: den vertrag. bevor du nicht bekanntgibst, was da drin steht, ist jegliche diskussion komplett sinnfrei.